Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1915 (92)

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M  6.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

 

 

 

 

Ausgegeben  Stuttgart,  Donnerstag,  den  29.  April  1915.

Inhalt:

Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  zur  Annahme  von  Medizinalpraktikanten  ermächtigten
  Krankenhäuser  und  medizinisch--wissenschaftlichen  Institute.  Vom  20.  März  1915.  S.  21.  —
Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,  betreffend  die  Ermächtigung  zur
Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  für  militärpflichtige  Deutsche  in  Norwegen.  Vom  24.  März  1915.  S.  40.  —
Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,  betreffend  die  zur  Ausstellung  von
Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig  freiwilligen  Militärdienst  berechtigten  Lehranstalten.
  Vom  24.  März  1915.  S.  40.

 

tekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  die  zur  Annahme  von  Medizinalpraktikanten  ermächtigten  Krankenhäuser  und  medizinischwissenschaftlichen
  Institute.  Vom  20.  März  1915.

Die  in  der  Beilage  zu  Nr.  11  des  Zentralblatts  für  das  Deutsche  Reich  von  1915
enthaltene  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  10.  März  1915  wird  in  nachstehendem
  veröffentlicht.

Stuttgart,  den  20.  März  1915.
Fleischhauer.