einen gleichen Antheil, der bisher zu 30
bis a0 fl. berechnet wurde. Der erste Leh-
rer, mit dem Titel eines Ober-Prä-
ceptors führt die. unmittelbare Aufsicht
über die Lehr-Anstalt und leitet den Gottes-
Dienst an der zweiten katholischen Stadt-
kirche. Der Goresdienst an dieser
Kirche wirb bis auf weitere Anordnung
von dem ersten und zweiten Lehrer gemein-
cchaftlich besorgt; jeder bezieht dafür eine
besondere Belohnung von 125 Gulden.
Diese gotteodienstlichen Verrichrungen be-
schränken sich auf das Lesen der Stiftungs-
Messen, verbunden mit der Früh= und
Schul-Messe an Wochentagen, ferner auf
die Fruͤh- Predigt und das Hochamt an.
Sonn= und Festtagen und auf das.
Beichthören in der zweiten Scadkkirche
an noch zu bestimmenden wenigen Tagen
im Jahr. Die Besoldung des untersten
Lehrers, der keine kirchlichen Verrichtun-
gen zu besorgen hat, und darum nicht
nothwendig dem geistlichen Stande ange-
hören muß, kann, wenn er in der Folge
den Unterricht in der franzöfischen Sprate
bübernimmt, noch bedeutend erhöhr werren.
Ein Drittel der erwähnten Besoldungen
und ausserordentlichen Belohnungen wird
in Naturalien, die Frucht nach Etaté-
Preisen, das Holz nach dem örtlichen
Anschlage berechnet, abgereicht.
Die Be-
werber um diese erledigten drei Lehrstellen
haben ihr Gesuch innerhalb drei Wochen
dem Studienrath vorzulegen-
Oie erledigte Pfarrei Nellingen, Dib-
cese Eßlingen, zählt mit Einschluß des
eine halbe Stunde entfernten Filials
Berkheim, in welchem alle Gottes-Dienste,
wie in dem Mutterort gehalten werden,
144% Pfarrgenossen, und ist mie einem
Einkommen von 88 fl. nach Etats-Preisen
verbunden. Die Bewerber haben sch
innerhalb drei Wochen bei dem evangeli-
schen Consifiorium zu melden-
Die katholische Pfarrstelle in Bernsfel-
den, Oberamts und. Dekanats Mergent-
heim, wird wieder besett werdeu. Sie
begreist das Pfarrdorf samt den Hagen=
hoͤfen, mit 339 Pfarrgfnossen. Das Ein
kommen belauf sich an Gätererrrag, Besol
dungenund Gebühren auf 660 fl. Der Pf#r=
rer muß einige Zeit lang auch noch in
einem benachbarten Orte gegen besondere
Belohnung den Religions-Unterricht er-
theilen. Die Geistlichen, welche sich um
diese Prrstelle insbesondere bewerber
wollen, haben ihre Bittschrift vorschrifts
mäßig binnen vier Wochen an den katholl-
schen Kirchenrath einzuschicken.