Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

einen gleichen Antheil, der bisher zu 30 
bis a0 fl. berechnet wurde. Der erste Leh- 
rer, mit dem Titel eines Ober-Prä- 
ceptors führt die. unmittelbare Aufsicht 
über die Lehr-Anstalt und leitet den Gottes- 
Dienst an der zweiten katholischen Stadt- 
kirche. Der Goresdienst an dieser 
Kirche wirb bis auf weitere Anordnung 
von dem ersten und zweiten Lehrer gemein- 
cchaftlich besorgt; jeder bezieht dafür eine 
besondere Belohnung von 125 Gulden. 
Diese gotteodienstlichen Verrichrungen be- 
schränken sich auf das Lesen der Stiftungs- 
Messen, verbunden mit der Früh= und 
Schul-Messe an Wochentagen, ferner auf 
die Fruͤh- Predigt und das Hochamt an. 
Sonn= und Festtagen und auf das. 
Beichthören in der zweiten Scadkkirche 
an noch zu bestimmenden wenigen Tagen 
im Jahr. Die Besoldung des untersten 
Lehrers, der keine kirchlichen Verrichtun- 
gen zu besorgen hat, und darum nicht 
nothwendig dem geistlichen Stande ange- 
hören muß, kann, wenn er in der Folge 
den Unterricht in der franzöfischen Sprate 
bübernimmt, noch bedeutend erhöhr werren. 
Ein Drittel der erwähnten Besoldungen 
und ausserordentlichen Belohnungen wird 
in Naturalien, die Frucht nach Etaté- 
Preisen, das Holz nach dem örtlichen 
Anschlage berechnet, abgereicht. 
Die Be- 
werber um diese erledigten drei Lehrstellen 
haben ihr Gesuch innerhalb drei Wochen 
dem Studienrath vorzulegen- 
Oie erledigte Pfarrei Nellingen, Dib- 
cese Eßlingen, zählt mit Einschluß des 
eine halbe Stunde entfernten Filials 
Berkheim, in welchem alle Gottes-Dienste, 
wie in dem Mutterort gehalten werden, 
144% Pfarrgenossen, und ist mie einem 
Einkommen von 88 fl. nach Etats-Preisen 
verbunden. Die Bewerber haben sch 
innerhalb drei Wochen bei dem evangeli- 
schen Consifiorium zu melden- 
Die katholische Pfarrstelle in Bernsfel- 
den, Oberamts und. Dekanats Mergent- 
heim, wird wieder besett werdeu. Sie 
begreist das Pfarrdorf samt den Hagen= 
hoͤfen, mit 339 Pfarrgfnossen. Das Ein 
kommen belauf sich an Gätererrrag, Besol 
dungenund Gebühren auf 660 fl. Der Pf#r= 
rer muß einige Zeit lang auch noch in 
einem benachbarten Orte gegen besondere 
Belohnung den Religions-Unterricht er- 
theilen. Die Geistlichen, welche sich um 
diese Prrstelle insbesondere bewerber 
wollen, haben ihre Bittschrift vorschrifts 
mäßig binnen vier Wochen an den katholl- 
schen Kirchenrath einzuschicken.
	        
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