Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Nro. 52. 
Koͤniglich Wuͤrttembergisches 
Staats- und Regierungs-Blatt. 
Samstag, den 11. Oktober 1823. 
* * ## 
1. Unmittelbare Könizgliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departemenés. 
Des Justiz-Departements. 
Die in dem Monat Augusi 1825 von den Gerichtshbfen des Königreichs ausgesprechenen Erkenntnisse 
betressend. 
In dem verflossenen Monat August sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Ko- 
nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprechen worden, wobei im Allgemeinen be- 
merbt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats- 
und Regierungs-Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche 
Freiheirs-Strufe erkannt, oder die Dienst-Entsernung eines Staats= oder Commun- 
Dieners verfügt wird. 
A) Obertribunal. 
I. Criminal-Senet. 
Den 5. August wurde: gart, bas von dem Gerichtshofe zu Es# 
1. in der Rekurssache des Kaufmanns lingen den 30. April d. J. wegen Be- 
Karl Frieorich Weckherlin, zu Sturt einträchtigung der Gantmasse des Re-
	        
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