Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

saͤmtlich von Grumbach, wegen gefuͤhr- 
ter Nebenrechnungen, ihrer Aemter 
entlassen und zu Bezahlung der Un- 
tersuchungs-Kosten verurtheilt. 
Den 8. August wurde: 
. Jakob Weible, von Glems, O.. 
Urach, wegen incestuosen Ehebruchs, 
zu vierzehenwöchiger Festungs-Ar-- 
beitsstrase und zu Bezahlung der Hälfte 
der Untersuchungs-Kosten verurtheilt. 
An demselben Tage wurde: 
. der Stiftungs-Pfleger Johann Michael 
Gutbrod, in Bodelshausen, O. A. Rot- 
tenburg, wegen Unordnung in seinem 
Rechnungswesen und dadurch verschul- 
deten Geld= und Frucht-Rests im Ge- 
S 
samtbetrag von 133 fl., neben der Ver- 
bindlichkeit zum Ersaß des Rests samt 
Zinsen, von seinen Aemtern enrlassen 
zu Bekleidung einer verrechnenden Seelle 
für unfähig erklärt und zu einer 
Geldstrafe von drei kleinen Freveln 
verurtheilt. 
Den 26. August wurde: 
8. dem unterm :i. Juli wegen Diebstahls 
zu fünfmonatlicher Festungs-Arbeits- 
strafe verurtheilten Carl Ferdinand 
Authenrieth, aus Stuttgart, in Be- 
tracht der nun erwiesener Maßen wegen 
Eigenthums= Beeinträchtigung früher 
von ihm erstandenen Strafen ein Zusasz 
von Einem Monate zuerkannt. 
2. Eioil = Senat. 
Den 8. August wurde in der Ations-= 
sache von dem O.A.Gerichte Rottweil 
zwischen den neun Maiern zu Laken- 
dorf, Bekl., Anten, und der Freiherrl. 
von Iffling'schen Debitmasse-Admini- 
stration, Kl., Atin, das nußbare Ei- 
genthum von Lehenwaldungen betref- 
fend, das am à7. Decbr. 1872 eröffnete 
Urtheil erster Instanz bestätigt, unter 
Verurtheilung der Anten in die Kosten 
zweiter Insianz. 
#3. In der Nichtigkeits-Klagsache von dem 
O. A. Gerichte Freudenstadt zwischen 
Johann Georg Frey, in Göttelfingen, 
Bekl., Anten, Omen, und Friedrich 
Klumpp, in Besenseld, Kl., Aten, Qaten, 
Wässerungs = Streitigkeit betreffend, 
wurde durch Erkenntniß vom 2. Juli, 
publ. den 26. desselben Monats die 
angebrachte Nichtigkeits-Klage abge-
	        
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