saͤmtlich von Grumbach, wegen gefuͤhr-
ter Nebenrechnungen, ihrer Aemter
entlassen und zu Bezahlung der Un-
tersuchungs-Kosten verurtheilt.
Den 8. August wurde:
. Jakob Weible, von Glems, O..
Urach, wegen incestuosen Ehebruchs,
zu vierzehenwöchiger Festungs-Ar--
beitsstrase und zu Bezahlung der Hälfte
der Untersuchungs-Kosten verurtheilt.
An demselben Tage wurde:
. der Stiftungs-Pfleger Johann Michael
Gutbrod, in Bodelshausen, O. A. Rot-
tenburg, wegen Unordnung in seinem
Rechnungswesen und dadurch verschul-
deten Geld= und Frucht-Rests im Ge-
S
samtbetrag von 133 fl., neben der Ver-
bindlichkeit zum Ersaß des Rests samt
Zinsen, von seinen Aemtern enrlassen
zu Bekleidung einer verrechnenden Seelle
für unfähig erklärt und zu einer
Geldstrafe von drei kleinen Freveln
verurtheilt.
Den 26. August wurde:
8. dem unterm :i. Juli wegen Diebstahls
zu fünfmonatlicher Festungs-Arbeits-
strafe verurtheilten Carl Ferdinand
Authenrieth, aus Stuttgart, in Be-
tracht der nun erwiesener Maßen wegen
Eigenthums= Beeinträchtigung früher
von ihm erstandenen Strafen ein Zusasz
von Einem Monate zuerkannt.
2. Eioil = Senat.
Den 8. August wurde in der Ations-=
sache von dem O.A.Gerichte Rottweil
zwischen den neun Maiern zu Laken-
dorf, Bekl., Anten, und der Freiherrl.
von Iffling'schen Debitmasse-Admini-
stration, Kl., Atin, das nußbare Ei-
genthum von Lehenwaldungen betref-
fend, das am à7. Decbr. 1872 eröffnete
Urtheil erster Instanz bestätigt, unter
Verurtheilung der Anten in die Kosten
zweiter Insianz.
#3. In der Nichtigkeits-Klagsache von dem
O. A. Gerichte Freudenstadt zwischen
Johann Georg Frey, in Göttelfingen,
Bekl., Anten, Omen, und Friedrich
Klumpp, in Besenseld, Kl., Aten, Qaten,
Wässerungs = Streitigkeit betreffend,
wurde durch Erkenntniß vom 2. Juli,
publ. den 26. desselben Monats die
angebrachte Nichtigkeits-Klage abge-