schienen, zu siebenmonatlicher Fe-
stungsstrafe verureheilt;
13. gegen Georg Maier, von Bartolomä,
O.A. Gmünd, wegen wiederholten Va-
girens und Vettelns, eine dreimonat-=
liche Zuchthausstrafe und nachherige
dreimonatliche Reklusion in einem
Zwangs-Arbeitshaus ausgesprochen.
Den :5. August wurde:
14. gegen den Mehger Ludwig Riedel,
zu Hall, wegen seines schuldhaft her-
beigeführten grosßen Vermögens-ger-
falls, wegen Erbietens zu Abschwö-
rung eines falschen Eides, und wegen
bedeutender Unterschlagungenzum Nach-
theile seiner Gläubiger, eine ein und
einhalbjährige
kannt.
Am 16. August ist:
15. auf den Grund der bei dem O.U.
Gerichte Schorndorf geführten Unter-
suchung, der gewesene Schullehrer,
Wilhelm Heinrich Braun, von Balt-
mannsweiler, aus Diefenbach, O. A.
Maulbronn, gebärtig, wegen Ehebruchs
und böslicher Eutweichung, zu drei-
monatlicher und ein wochentli-
cher Festungsstrafe verurtheilt worden;
ferner wurde:
16. der Schultheiß Wunberle, von
Festungsstrafe er-
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Zühlerthann, O. A. Ellwangen, wegen
in seiner früheren Eigenschaft als came-
ralamtlicher Gefäll-Untereinbringer und
Verwalter des herrschaftlichen Frucht-
Kastens zu Tannenburg, durch unor-
bentliche Geschäfts-Führung gesetzten
bedeutenden, jedoch zum größten Theil
bereits ersehten Kassenrests; ferner
wegen ordnmungswidriger Vermengung
und nachläßiger Verwaltung verschiede-
ner anderer von ihm verwalteter, Kassen
und dadurch schuldhafter Weise herbei-
gefährten bedeutenden Schadens, neben
Entlassung von Keiiner# Schultheißen-
stelle und sämtlichen sonst noch bekleide-
ten öffentlichen Aemtern, auch Unfähig-
keits-Erklärung zu fernerer Verwal-
tung eines verrechnenden Amtes, zu
dreimonatlicher Festungsstrafe mit
angemessener Beschäftigung innerhalb
der Festung verurtheilt.
Unterm 28. August wurde:
19. gegen Barbara Mögerle, von Oeh-
ringen, wegen Gebrauchs eines fal-
schen Passes, und zweier kleiner aber
im rechtlichen Sinne dritter Dlebstähle,
neben Bezahlung sämtlicher Kosten,
eine neunmonatliche Zuchthausstrafe
und nachherige viermonatliche Re-
kluston in einem Zwangs-Arbeitshaus
erkannt; ferner ist: