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Bekanutmachung, die bevorstehende erste Dienst, Prösung bei dem K. Ober-Tribunal betreffend.
Diejeulgen Rechts-Candidaten, welche Gesuche, welche genau nach den hierüber
zu der rr.2z der Dienst-Prüsungs= bestehenden Vorschriften eingerichter sepn
Instruktion für das K. Hber-Tribunak müäßen, bis zum #5. Novbr. d. J. bei der
vom 30. Novbr. 1830 (Staats= u. Reg= anterzeichneten Stelle um so gewisser ein-
Bl. S. 615) im Monat Decbr. d. J. bei zureichen, als im Falle der Nicht-Ein-
dem K. Ober= Tribunal Statt findenden h##ung dieses Termins der Nachtheil des
ersten Dienst= Prüfung (Prüfung der Ausschlusses von dieser Semester-Prä-
Rechrs-Candidaten) zugelassen zu wer-= fung für die Säumigen unfehlbar eintre-
den wünschen, werden in Gemäsheit der ten würde.
Anordnung des so eben erwähnten Arti, Stutrgart den o. Oktober 1833.
kels hiermit ausfgesordert, ihre dießfälligen Maurcler.
Vorladung der Justig-Referendäre zur Semester-Prüsung.
Diejenigen Justiz-Referendahre zweiter Lemppenau,
Classe, welche in Gemäßheit der öffentli- Kübel,
chen Aufforderung vom 6. Juni d. J. Schmid,
(Staats= und Regierungs-Blatt S. 616) Mohl,
sich zu der zweiten Dienst= Prüfung ange- Landauer,
meldet, und, nach erfolgter Zulassung zu Haas, Ober-Justiz-Sekretär, und
derselben, ihre Probe-Arbeiten in der Flattich;
festgesetzten Frist äbergeben haben, werden die zweite Abtheilung aus den Referen-
bierdurch benachrichtiger, daß im Rovem- bären:
ber d. J. ihre Prüfung bei dem Königl. Kraus, (von Oehringen,
Ober= Tribunal beendiger werden wird, Seefried,
und sie dabei in zwei Abtheilungen zu er- Krauß, (von Ludwigsburg,)
scheinen haben. Finckh,
Die erste Abtheilung besteht gus den Fleiner,
Referendären: Gentner,
Hahn, Majer,
v. Bagnats, Schößler, und
Kulmbach, Prielmagier.