Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

767 
Bekanutmachung, die bevorstehende erste Dienst, Prösung bei dem K. Ober-Tribunal betreffend. 
Diejeulgen Rechts-Candidaten, welche Gesuche, welche genau nach den hierüber 
zu der rr.2z der Dienst-Prüsungs= bestehenden Vorschriften eingerichter sepn 
Instruktion für das K. Hber-Tribunak müäßen, bis zum #5. Novbr. d. J. bei der 
vom 30. Novbr. 1830 (Staats= u. Reg= anterzeichneten Stelle um so gewisser ein- 
Bl. S. 615) im Monat Decbr. d. J. bei zureichen, als im Falle der Nicht-Ein- 
dem K. Ober= Tribunal Statt findenden h##ung dieses Termins der Nachtheil des 
ersten Dienst= Prüfung (Prüfung der Ausschlusses von dieser Semester-Prä- 
Rechrs-Candidaten) zugelassen zu wer-= fung für die Säumigen unfehlbar eintre- 
den wünschen, werden in Gemäsheit der ten würde. 
Anordnung des so eben erwähnten Arti, Stutrgart den o. Oktober 1833. 
kels hiermit ausfgesordert, ihre dießfälligen Maurcler. 
Vorladung der Justig-Referendäre zur Semester-Prüsung. 
Diejenigen Justiz-Referendahre zweiter Lemppenau, 
Classe, welche in Gemäßheit der öffentli- Kübel, 
chen Aufforderung vom 6. Juni d. J. Schmid, 
(Staats= und Regierungs-Blatt S. 616) Mohl, 
sich zu der zweiten Dienst= Prüfung ange- Landauer, 
meldet, und, nach erfolgter Zulassung zu Haas, Ober-Justiz-Sekretär, und 
derselben, ihre Probe-Arbeiten in der Flattich; 
festgesetzten Frist äbergeben haben, werden die zweite Abtheilung aus den Referen- 
bierdurch benachrichtiger, daß im Rovem- bären: 
ber d. J. ihre Prüfung bei dem Königl. Kraus, (von Oehringen, 
Ober= Tribunal beendiger werden wird, Seefried, 
und sie dabei in zwei Abtheilungen zu er- Krauß, (von Ludwigsburg,) 
scheinen haben. Finckh, 
Die erste Abtheilung besteht gus den Fleiner, 
Referendären: Gentner, 
Hahn, Majer, 
v. Bagnats, Schößler, und 
Kulmbach, Prielmagier.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.