767
Bekanutmachung, die bevorstehende erste Dienst, Prösung bei dem K. Ober-Tribunal betreffend.
Diejeulgen Rechts-Candidaten, welche Gesuche, welche genau nach den hierüber
zu der rr.2z der Dienst-Prüsungs= bestehenden Vorschriften eingerichter sepn
Instruktion für das K. Hber-Tribunak müäßen, bis zum #5. Novbr. d. J. bei der
vom 30. Novbr. 1830 (Staats= u. Reg= anterzeichneten Stelle um so gewisser ein-Bl.
S. 615) im Monat Decbr. d. J. bei zureichen, als im Falle der Nicht-Eindem
K. Ober= Tribunal Statt findenden h##ung dieses Termins der Nachtheil des
ersten Dienst= Prüfung (Prüfung der Ausschlusses von dieser Semester-Prä-Rechrs-Candidaten)
zugelassen zu wer-= fung für die Säumigen unfehlbar eintreden
wünschen, werden in Gemäsheit der ten würde.
Anordnung des so eben erwähnten Arti, Stutrgart den o. Oktober 1833.
kels hiermit ausfgesordert, ihre dießfälligen Maurcler.
Vorladung der Justig-Referendäre zur Semester-Prüsung.
Diejenigen Justiz-Referendahre zweiter Lemppenau,
Classe, welche in Gemäßheit der öffentli- Kübel,
chen Aufforderung vom 6. Juni d. J. Schmid,
(Staats= und Regierungs-Blatt S. 616) Mohl,
sich zu der zweiten Dienst= Prüfung ange- Landauer,
meldet, und, nach erfolgter Zulassung zu Haas, Ober-Justiz-Sekretär, und
derselben, ihre Probe-Arbeiten in der Flattich;
festgesetzten Frist äbergeben haben, werden die zweite Abtheilung aus den Referenbierdurch
benachrichtiger, daß im Rovem- bären:
ber d. J. ihre Prüfung bei dem Königl. Kraus, (von Oehringen,
Ober= Tribunal beendiger werden wird, Seefried,
und sie dabei in zwei Abtheilungen zu er- Krauß, (von Ludwigsburg,)
scheinen haben. Finckh,
Die erste Abtheilung besteht gus den Fleiner,
Referendären: Gentner,
Hahn, Majer,
v. Bagnats, Schößler, und
Kulmbach, Prielmagier.