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") Johann Georg Müller, wegen in
versbredeter Gemeinschaft mit Johann
Zimmermann verübter ausgezeichneter
Diebstähle, worunter ein großer be-
Eriffen ist, dann wegen von ihm allein
begangener Diebstähle, neben dem Er-
saße des Schadens unter solidarischer
Verbindlichkeit, und Bezahlung seiner
Haft= und der anderen Hälfte der
Untersuchungs-Kosten, gleichfalls zu
fünfmonatlicher Zuchthausstrafe
mit einem je in fünf und zwanzig
Peitschenhleben bestehenden Wilk-
komm und Abschied;
a46. die bei dem Criminalamte Stuttgart
in Antersuchung gekommene Caroline
Fesky, von Ludwigsburg, wegen wie-
derholten verbotswidrigen Eintritts in
die Residenz, wiederholten“ Vagirens,
Unbormäßigkeit bei ihrer Arretirung,
ungestämmen mit Verwünschungen und
Injurien verbundenen Betragens auf
der Polizei-Wache, neben der Verbind-
lichkeit zu Bezahlung ihrer Haft= und
Untersuchungs-Kosten zu neunmonar=
licher Zuchthausstrafe in Ludwigsburg
mit Willkomm und Abschied;
27. der Festungssträfling Joseph Mar-
kxer, von Mauren im Fürstenthum
Lichtenstein, wegen Entweichung vom
Straf-Plaße und eines kleinen auf dem
StrafPlatze begangenen Diebsiahls z
einer zwei Tage hinter einander von ihm
zu erstehenden körperlichen Züchtigung
mit je vierzig Stockstreichen, und
zu einer weitern achtzehenmonatli-
chen Festungsstrafe, auch zu Bezah=
lung der Untersuchungs-Kosten.
Seine Königliche Majestät ha,
ben jedoch die dem Marrer zuerkannte
kdrperliche Züchtigung von achtzig Stoch-
streichen im Wege der Gnade nachg#
lassen.
An demselben Tage wurde:
8. der bei dem O.A.Gerichte Maulbrona
in Untersuchung gekommene Conrad
Seyfried, Fischer von Enzberg, weger
böslicher Baum-Beschädigung, neber
dem Ersatze des Schadens und Bezah-
lung der Untersuchungs = Kosten zu
zehenmonatlicher Zuchthausstress
verurtheilt.
Am :5. Sept. wurden verurtheilt:
9. die bei dem O. A. Gerichte Ludwigs=
burg in Untersuchung gekommene Elisas
beth Dorothee Wieland, von Pof-
penweiler, wegen verbotswidriger Be
tretung der Residenzstadt Stuttgart und
unzüchtigen Verkehrs in derselben und
in der Resüdenzstadt Ludwigsburg, neben
Bezahlung sämtlicher Kosten zu acht
monatlicher Zuchthausstrafe und nach