Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

5% 
") Johann Georg Müller, wegen in 
versbredeter Gemeinschaft mit Johann 
Zimmermann verübter ausgezeichneter 
Diebstähle, worunter ein großer be- 
Eriffen ist, dann wegen von ihm allein 
begangener Diebstähle, neben dem Er- 
saße des Schadens unter solidarischer 
Verbindlichkeit, und Bezahlung seiner 
Haft= und der anderen Hälfte der 
Untersuchungs-Kosten, gleichfalls zu 
fünfmonatlicher Zuchthausstrafe 
mit einem je in fünf und zwanzig 
Peitschenhleben bestehenden Wilk- 
komm und Abschied; 
a46. die bei dem Criminalamte Stuttgart 
in Antersuchung gekommene Caroline 
Fesky, von Ludwigsburg, wegen wie- 
derholten verbotswidrigen Eintritts in 
die Residenz, wiederholten“ Vagirens, 
Unbormäßigkeit bei ihrer Arretirung, 
ungestämmen mit Verwünschungen und 
Injurien verbundenen Betragens auf 
der Polizei-Wache, neben der Verbind- 
lichkeit zu Bezahlung ihrer Haft= und 
Untersuchungs-Kosten zu neunmonar= 
licher Zuchthausstrafe in Ludwigsburg 
mit Willkomm und Abschied; 
27. der Festungssträfling Joseph Mar- 
kxer, von Mauren im Fürstenthum 
Lichtenstein, wegen Entweichung vom 
Straf-Plaße und eines kleinen auf dem 
StrafPlatze begangenen Diebsiahls z 
einer zwei Tage hinter einander von ihm 
zu erstehenden körperlichen Züchtigung 
mit je vierzig Stockstreichen, und 
zu einer weitern achtzehenmonatli- 
chen Festungsstrafe, auch zu Bezah= 
lung der Untersuchungs-Kosten. 
Seine Königliche Majestät ha, 
ben jedoch die dem Marrer zuerkannte 
kdrperliche Züchtigung von achtzig Stoch- 
streichen im Wege der Gnade nachg# 
lassen. 
An demselben Tage wurde: 
8. der bei dem O.A.Gerichte Maulbrona 
in Untersuchung gekommene Conrad 
Seyfried, Fischer von Enzberg, weger 
böslicher Baum-Beschädigung, neber 
dem Ersatze des Schadens und Bezah- 
lung der Untersuchungs = Kosten zu 
zehenmonatlicher Zuchthausstress 
verurtheilt. 
Am :5. Sept. wurden verurtheilt: 
9. die bei dem O. A. Gerichte Ludwigs= 
burg in Untersuchung gekommene Elisas 
beth Dorothee Wieland, von Pof- 
penweiler, wegen verbotswidriger Be 
tretung der Residenzstadt Stuttgart und 
unzüchtigen Verkehrs in derselben und 
in der Resüdenzstadt Ludwigsburg, neben 
Bezahlung sämtlicher Kosten zu acht 
monatlicher Zuchthausstrafe und nach
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.