gehen und Eigenmaͤchtigkeiten, neben
Entsehung von seinen Aemtern und
Unfhigkei#s-Erklárung zu Bekleidung
irgend einer öffentlichen Stelle,
auch Verfällung in 3 der Untersuchungs-Kosten
zu dreiwöchiger Gefängniß-4.
sttrafe verurtheilt.
Den.-5. Sepfember wurde:
9. der am 39. August 1822 wegen Diebstahls
zu einmonatlicher und am 4.
August 1833 wegen Vagirons, Concubinats,
Angabe eines falschen Namens
1. Den 2. September wurde in der Ations-=sache
von dem O. A.Gerlchte Reutlinges
zwischen der Ehefrau des Säklers Thomas
Hummel, zu Reutlingen, Kl.,
Antin, und den Erben der Ehefrau des
Andreas Keim, Weißgerbers daselbst,
Bekl., Aten, Zuräckforderüng einer
bezahlten Nichtschuld betreffend, das erstrichterliche
Erkenntniß unter Veruttheilung
der Antin in die Kosten zweiter
Instanz bestaͤtigt.
2. In der Ationssache vom dem O. A Gerichte
Nürtingen zwischen Johannes
Blei, von Dettingen, Kl., Anten, und
Andreas Groß, von den Kapishäusern,
Bekl., Aten, Güter= Vindication be-67
und Lägens vor Gericht, unter Vorbehalt
eines Straf-Zusatzes zu dreimonaelicher
Festungs-Arbeirsstrafe verurtheilte
Joseph Anton Christ, von
Langfurt in Baiern, auf die durch das
O.A.Gericht Balingen von dem Königlich
Baierischen Fürstlich Oettingenschen
Herrschafts-Gerichte zu Oettingen eingezogene
Nachricht von einer schon früher
wegen Diebstahls dem Christ zuerkannten
sechsmonatlichen Freiheitsstrafe
mit einem Straf-Zusatze von drei
Monaten Festuogs-Arbeit belegt.
Civil-- Senat.
treffend, wurde durch Beschluß vom 29.,
pühlicirt den 38. August, die eingelegte
Verufung wegen Versäumung der gesetzlichen
Nothfrist zu Einreichung der
Beschwerdeschrift für verlassen erkannt
und der Ant in die Kosten zweiter Instanz
verurtheilt. (2. Sept.)
5. In der Ationssache von dem O. A.Gerichte
Rottweil zwischen Christian Behrle
von da, Anten, und dem Stadtrath
Gaßner und Conforten ebendaselbst,
Aten, Schuldenlofung betreffend, würde
durch Beschluß vom 33. Juni, publ.
den 14. Juli, eben so erkannt. (t.
Sept.)
4. Desglelchen in der Mionssache von dem