Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

gehen  und  Eigenmaͤchtigkeiten,  neben

Entsehung  von  seinen  Aemtern  und

Unfhigkei#s-Erklárung  zu  Bekleidung

  irgend  einer  öffentlichen  Stelle,

auch  Verfällung  in  3  der  Untersuchungs-Kosten

  zu  dreiwöchiger  Gefängniß-4.
  sttrafe  verurtheilt.

Den.-5.  Sepfember  wurde:

9.  der  am  39.  August  1822  wegen  Diebstahls
  zu  einmonatlicher  und  am  4.
August  1833  wegen  Vagirons,  Concubinats,
  Angabe  eines  falschen  Namens

1.  Den  2.  September  wurde  in  der  Ations-=sache
  von  dem  O.  A.Gerlchte  Reutlinges
zwischen  der  Ehefrau  des  Säklers  Thomas
  Hummel,  zu  Reutlingen,  Kl.,
Antin,  und  den  Erben  der  Ehefrau  des
Andreas  Keim,  Weißgerbers  daselbst,
Bekl.,  Aten,  Zuräckforderüng  einer
bezahlten  Nichtschuld  betreffend,  das  erstrichterliche
  Erkenntniß  unter  Veruttheilung
  der  Antin  in  die  Kosten  zweiter
Instanz  bestaͤtigt.

2.  In  der  Ationssache  vom  dem  O.  A  Gerichte

  Nürtingen  zwischen  Johannes
Blei,  von  Dettingen,  Kl.,  Anten,  und
Andreas  Groß,  von  den  Kapishäusern,
Bekl.,  Aten,  Güter=  Vindication  be-67



und  Lägens  vor  Gericht,  unter  Vorbehalt
  eines  Straf-Zusatzes  zu  dreimonaelicher
  Festungs-Arbeirsstrafe  verurtheilte
  Joseph  Anton  Christ,  von
Langfurt  in  Baiern,  auf  die  durch  das
O.A.Gericht  Balingen  von  dem  Königlich
  Baierischen  Fürstlich  Oettingenschen
Herrschafts-Gerichte  zu  Oettingen  eingezogene
  Nachricht  von  einer  schon  früher
wegen  Diebstahls  dem  Christ  zuerkannten
  sechsmonatlichen  Freiheitsstrafe
mit  einem  Straf-Zusatze  von  drei
Monaten  Festuogs-Arbeit  belegt.

Civil--  Senat.

treffend,  wurde  durch  Beschluß  vom  29.,
pühlicirt  den  38.  August,  die  eingelegte
Verufung  wegen  Versäumung  der  gesetzlichen
  Nothfrist  zu  Einreichung  der
Beschwerdeschrift  für  verlassen  erkannt
und  der  Ant  in  die  Kosten  zweiter  Instanz
  verurtheilt.  (2.  Sept.)

5.  In  der  Ationssache  von  dem  O.  A.Gerichte

  Rottweil  zwischen  Christian  Behrle
von  da,  Anten,  und  dem  Stadtrath
Gaßner  und  Conforten  ebendaselbst,
Aten,  Schuldenlofung  betreffend,  würde
durch  Beschluß  vom  33.  Juni,  publ.
den  14.  Juli,  eben  so  erkannt.  (t.
Sept.)

4.  Desglelchen  in  der  Mionssache  von  dem