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eine achtzeh enmonatliche Zuchthaus-
strafe und nachherige sechsmonatliche
Reklusion in einem Zwangs-Arbeits-
haus ausgesprachen;
auf den Grund ciner bel dem O. A. Ge-
richte zu Hehringen verhandelten Unter-
sucheng, Wilhelm Bek, von Murr,
O.A. Marbach, wegen Widerseßlichkeit
gegen einen Landjäger, zu viermonat-
licher Festungsstrase verurthellt.
Den 6. September wurde:
4 auf den Grund einer von dem O. A. Ge-
richte zu Heidenheim geführten Unter-
suchung, Margarethe Stek, von Oggen-
hausen, wegen Bertelns, wiederholten
Vagirens, grober Lügen vor Gericht
und Ehebruchs-Versuch-z, neben Zahlung
sämtlicher Kosten, mit sechsmenat=
licher Zuchthausstrafe und nachheriger
viermonatlicher Reclusion in einem
Zwangs-Arbeirshaus belegt;
. auf die von dem O. A. Gerichte zu Neres-
heim geführte Untersuchung, gegen
Christian Frank, von Affalterwang,
wegen klei: an einfachen und restituirten
aber im rechtlichen Sinne dritten Dieb-
stahls, eine achtmonakliche Festungs-
strafe und nachherige viermonatliche
Reklusion in einem Zwangs-Arbeits-
haus erkannt.
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Am 9. September wurde:
5. Marie Catharine Jauc, von Bolheim,
O.A. Heidenheim, wegen wiederholten
Vagirens, neben Bezahlung sämliche
osten, zu achtmonatlicher Zwangs,
Arbeitshausstrafe verurtheilt;
9. der Stadtrath, Allmosen= Püeger,
Waisenrichter und Sxital-Controleur,
auch Waisenhausgefäll = Einnehmer,
Stephan Ziegler, zu Merenkheim,
wegen Unterschlagung von Waisenbaus=
Gefällen, von seinen sämtlichen Stellm
cassirt, zu Versehung eines öffentlichen
Amts für unf hig erklärt, der Ver-
dacht weiterer Unterschlagungen aber auf
sich beruhen gelassen.
Unter dem 11. September wurde:
v0. in der vor dem O. A. Gerichte zu Leh-
ringen verhandelten Untersuchung, der
ledige Maurersgeselle Georg Conrh
Christoph Nrter Knab, von HLeu#
berg, wegen müssigen Umherlaufem,
und Ungehorsams gegen felne Ons'
Obrigkeit, mit Räcksicht auf die virlen
wegen Vagirens und Bettelns schon ern-
littenen Bestrafungen, zu viermone
licher Festungsstrase mit Willkomn
„ verurtheilt, und nachherige strengt
ortspolizeiliche Aufsicht über ihn ange
ordnet;