Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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eine achtzeh enmonatliche Zuchthaus- 
strafe und nachherige sechsmonatliche 
Reklusion in einem Zwangs-Arbeits- 
haus ausgesprachen; 
auf den Grund ciner bel dem O. A. Ge- 
richte zu Hehringen verhandelten Unter- 
sucheng, Wilhelm Bek, von Murr, 
O.A. Marbach, wegen Widerseßlichkeit 
gegen einen Landjäger, zu viermonat- 
licher Festungsstrase verurthellt. 
Den 6. September wurde: 
4 auf den Grund einer von dem O. A. Ge- 
richte zu Heidenheim geführten Unter- 
suchung, Margarethe Stek, von Oggen- 
hausen, wegen Bertelns, wiederholten 
Vagirens, grober Lügen vor Gericht 
und Ehebruchs-Versuch-z, neben Zahlung 
sämtlicher Kosten, mit sechsmenat= 
licher Zuchthausstrafe und nachheriger 
viermonatlicher Reclusion in einem 
Zwangs-Arbeirshaus belegt; 
. auf die von dem O. A. Gerichte zu Neres- 
heim geführte Untersuchung, gegen 
Christian Frank, von Affalterwang, 
wegen klei: an einfachen und restituirten 
aber im rechtlichen Sinne dritten Dieb- 
stahls, eine achtmonakliche Festungs- 
strafe und nachherige viermonatliche 
Reklusion in einem Zwangs-Arbeits- 
haus erkannt. 
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Am 9. September wurde: 
5. Marie Catharine Jauc, von Bolheim, 
O.A. Heidenheim, wegen wiederholten 
Vagirens, neben Bezahlung sämliche 
osten, zu achtmonatlicher Zwangs, 
Arbeitshausstrafe verurtheilt; 
9. der Stadtrath, Allmosen= Püeger, 
Waisenrichter und Sxital-Controleur, 
auch Waisenhausgefäll = Einnehmer, 
Stephan Ziegler, zu Merenkheim, 
wegen Unterschlagung von Waisenbaus= 
Gefällen, von seinen sämtlichen Stellm 
cassirt, zu Versehung eines öffentlichen 
Amts für unf hig erklärt, der Ver- 
dacht weiterer Unterschlagungen aber auf 
sich beruhen gelassen. 
Unter dem 11. September wurde: 
v0. in der vor dem O. A. Gerichte zu Leh- 
ringen verhandelten Untersuchung, der 
ledige Maurersgeselle Georg Conrh 
Christoph Nrter Knab, von HLeu# 
berg, wegen müssigen Umherlaufem, 
und Ungehorsams gegen felne Ons' 
Obrigkeit, mit Räcksicht auf die virlen 
wegen Vagirens und Bettelns schon ern- 
littenen Bestrafungen, zu viermone 
licher Festungsstrase mit Willkomn 
„ verurtheilt, und nachherige strengt 
ortspolizeiliche Aufsicht über ihn ange 
ordnet;
	        
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