Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

D

eine  achtzeh  enmonatliche  Zuchthausstrafe
  und  nachherige  sechsmonatliche
Reklusion  in  einem  Zwangs-Arbeitshaus
  ausgesprachen;
auf  den  Grund  ciner  bel  dem  O.  A.  Gerichte
  zu  Hehringen  verhandelten  Untersucheng,
  Wilhelm  Bek,  von  Murr,
O.A.  Marbach,  wegen  Widerseßlichkeit
gegen  einen  Landjäger,  zu  viermonatlicher
  Festungsstrase  verurthellt.

Den  6.  September  wurde:

4  auf  den  Grund  einer  von  dem  O.  A.  Gerichte

  zu  Heidenheim  geführten  Untersuchung,
  Margarethe  Stek,  von  Oggenhausen,
  wegen  Bertelns,  wiederholten
Vagirens,  grober  Lügen  vor  Gericht
und  Ehebruchs-Versuch-z,  neben  Zahlung
sämtlicher  Kosten,  mit  sechsmenatlicher
  Zuchthausstrafe  und  nachheriger
viermonatlicher  Reclusion  in  einem
Zwangs-Arbeirshaus  belegt;

.  auf  die  von  dem  O.  A.  Gerichte  zu  Neresheim

  geführte  Untersuchung,  gegen
Christian  Frank,  von  Affalterwang,
wegen  klei:  an  einfachen  und  restituirten
aber  im  rechtlichen  Sinne  dritten  Diebstahls,
  eine  achtmonakliche  Festungsstrafe
  und  nachherige  viermonatliche
Reklusion  in  einem  Zwangs-Arbeitshaus
  erkannt.

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Am  9.  September  wurde:

5.  Marie  Catharine  Jauc,  von  Bolheim,
O.A.  Heidenheim,  wegen  wiederholten
Vagirens,  neben  Bezahlung  sämliche

osten,  zu  achtmonatlicher  Zwangs,
Arbeitshausstrafe  verurtheilt;

9.  der  Stadtrath,  Allmosen=  Püeger,
Waisenrichter  und  Sxital-Controleur,
auch  Waisenhausgefäll  =  Einnehmer,
Stephan  Ziegler,  zu  Merenkheim,
wegen  Unterschlagung  von  Waisenbaus=Gefällen,
  von  seinen  sämtlichen  Stellm
cassirt,  zu  Versehung  eines  öffentlichen
Amts  für  unf  hig  erklärt,  der  Verdacht
  weiterer  Unterschlagungen  aber  auf
sich  beruhen  gelassen.

Unter  dem  11.  September  wurde:
v0.  in  der  vor  dem  O.  A.  Gerichte  zu  Lehringen
  verhandelten  Untersuchung,  der
ledige  Maurersgeselle  Georg  Conrh
Christoph  Nrter  Knab,  von  HLeu#
berg,  wegen  müssigen  Umherlaufem,
und  Ungehorsams  gegen  felne  Ons'
Obrigkeit,  mit  Räcksicht  auf  die  virlen
wegen  Vagirens  und  Bettelns  schon  ernlittenen
  Bestrafungen,  zu  viermone
licher  Festungsstrase  mit  Willkomn
„  verurtheilt,  und  nachherige  strengt
ortspolizeiliche  Aufsicht  über  ihn  ange
ordnet;