Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

natlichen Reklusion in einem Zwangs- 
Arbeitshaus; 
b) der Schuhflicker, Aloys Scheuring, 
von Rosenberg, O. A. Ellwangen, we- 
gen sechs Diebstaͤhle, welche zum Theil 
als qualificirt, ausgezeichnet und groß 
824 
erschienen und in Genossenschaft veruͤbt 
worden, auch wegen nachgefolgter Theil- 
nahme an elnem Diebstahle, so wie we- 
gen wiederholten unerlaubten Gewehr, 
Besitzes, zu ein und einhalbjäh- 
riger Festungs-Arbeitsstrafe verur, 
theilt. 
EAIIDIIIIIIIIIIIIIL 
Seine Koͤnigliche Majestat ha- 
ben vermoͤge hoͤchster Entschließung vem 
Zo. August eine Begnadigung nur dahin 
eintreton lassen, daß die gegen Blumen- 
stok erkannte Todesstrafe anstatt durch 
das Rad, durch das Schwerdt vollzo- 
gen werden soll; was sodann auch un- 
ter dem :. September 1825 geschehen 
17. In der von Amts wegen zur Revision 
vorgelegten, theils vor dem O. A. Ge- 
richte zu Gerabronn, theils commissa- 
risch verhandelten Untersuchungosache 
gegen Johann Michael Blumenstok, 
von Asbach, O. A. Gerabronn, erkannte 
der Criminal-Senat des K. Ober-Tri- 
bunals unter dem 15. Juli d. J., daß 
der Angeschuldigte wegen des an dem 
Bauern Caspar Hornung, von Reu- 
bach, verübten Meuchelmords, dem 
mehrere fruchtlose Unternehmungen ge- 
gen dessen Leben vorangegangen waren, 
dann wegen fortgeseßter ehebrecherischen 
Verbindung mit der Ehefraudes Getödte- 
ten, mit dem Rade von oben vom Leben 
zum Todezubringen, dessen Kopfaufeinen 
Pfahl aufzustecken, und der Körper auf 
das Rad zu flechten, auch die Arrest-Ver- 
theidigungs-Hinrichtungs= und 2 der 
Untersuchungs-Kosten aus dessen Ber- 
lassenschaft zu bezahlen seyen. 
ist. 
u6. In der von Amts wegen zur Revison 
vorgelegten, von dem O. A.Gericht Hall 
geführten Untersuchung gegen der 
suspendirten Amtspfleger Eisenmen" 
ger, zu Hall, erkannte der Eriminal 
Senat des K. Ober-Tribunals unter 
dem 15. September, daß der Inculen 
wegen theils durch unordentliche Rech 
nungs-unb Cassen-Führung, theils durch 
Cassen-Eingriffe gesetzten großen Cassen- 
Rests, so wie wegen anderer mehrfältt 
ger grober Pflicht-Verletungen, Eigen“ 
mächtigkeit und Nachläßigkeit, und Ver-
	        
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