natlichen Reklusion in einem Zwangs-
Arbeitshaus;
b) der Schuhflicker, Aloys Scheuring,
von Rosenberg, O. A. Ellwangen, we-
gen sechs Diebstaͤhle, welche zum Theil
als qualificirt, ausgezeichnet und groß
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erschienen und in Genossenschaft veruͤbt
worden, auch wegen nachgefolgter Theil-
nahme an elnem Diebstahle, so wie we-
gen wiederholten unerlaubten Gewehr,
Besitzes, zu ein und einhalbjäh-
riger Festungs-Arbeitsstrafe verur,
theilt.
EAIIDIIIIIIIIIIIIIL
Seine Koͤnigliche Majestat ha-
ben vermoͤge hoͤchster Entschließung vem
Zo. August eine Begnadigung nur dahin
eintreton lassen, daß die gegen Blumen-
stok erkannte Todesstrafe anstatt durch
das Rad, durch das Schwerdt vollzo-
gen werden soll; was sodann auch un-
ter dem :. September 1825 geschehen
17. In der von Amts wegen zur Revision
vorgelegten, theils vor dem O. A. Ge-
richte zu Gerabronn, theils commissa-
risch verhandelten Untersuchungosache
gegen Johann Michael Blumenstok,
von Asbach, O. A. Gerabronn, erkannte
der Criminal-Senat des K. Ober-Tri-
bunals unter dem 15. Juli d. J., daß
der Angeschuldigte wegen des an dem
Bauern Caspar Hornung, von Reu-
bach, verübten Meuchelmords, dem
mehrere fruchtlose Unternehmungen ge-
gen dessen Leben vorangegangen waren,
dann wegen fortgeseßter ehebrecherischen
Verbindung mit der Ehefraudes Getödte-
ten, mit dem Rade von oben vom Leben
zum Todezubringen, dessen Kopfaufeinen
Pfahl aufzustecken, und der Körper auf
das Rad zu flechten, auch die Arrest-Ver-
theidigungs-Hinrichtungs= und 2 der
Untersuchungs-Kosten aus dessen Ber-
lassenschaft zu bezahlen seyen.
ist.
u6. In der von Amts wegen zur Revison
vorgelegten, von dem O. A.Gericht Hall
geführten Untersuchung gegen der
suspendirten Amtspfleger Eisenmen"
ger, zu Hall, erkannte der Eriminal
Senat des K. Ober-Tribunals unter
dem 15. September, daß der Inculen
wegen theils durch unordentliche Rech
nungs-unb Cassen-Führung, theils durch
Cassen-Eingriffe gesetzten großen Cassen-
Rests, so wie wegen anderer mehrfältt
ger grober Pflicht-Verletungen, Eigen“
mächtigkeit und Nachläßigkeit, und Ver-