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den Generalaten Heilbronn, Oehringen
und Maulbrenn den 7. und von den übrigen
Generglaten den 12. Januar 16234,
Morgens 3. Uhr, in der Kanzlei des evangelischen
Confistorium einzusinden, wo
ihnen das Weitere eröffnet werden wird.
Stuttgart den 9. December 13-5.
Wchter.
C.) Des Departements der Finanzen:
Des Steuer -Collegium.
Die Joll-Verpiltnisse gegen die Schweiger-Cantone Luzern und Uri betressend.
Da nach den eingelaufenen officiellen
Kachrichten die Stände Luzern und
Uri sich von dem in Voetreff der Retorsions
-Perhälmmisse bestehenden Concordat
losgesagt haben; so ist nunmehr der
Grund eingetreten, in Gemäßheit des in
der Verordnung vom 10. Oktober d. J.
ausgedrückten Borbehaltes, die Bestimmungen
dieser Verordnung auf dieselben
auszudehnen.
Die K. Oberzollämter haben daher nach
Verfluß von vier Wochen, von dem unten
gesehren Tage angerechnet, diein der K. Berordnung
vom à. Juni 182. J. 4. I. B.
und K. 6 festgesetzten Retorsions-Zölle auch
auf die aus den Cantonen Luzern und
Uri nach Württemberg eingehenden
Schweizer = Getränke und Fabrikate in
Anwendung zu bringen.
Stuttgart den 16. December 1813.
Auf besondern Befehl.
Söskind.