Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

934

den  Generalaten  Heilbronn,  Oehringen
und  Maulbrenn  den  7.  und  von  den  übrigen
  Generglaten  den  12.  Januar  16234,
Morgens  3.  Uhr,  in  der  Kanzlei  des  evangelischen

  Confistorium  einzusinden,  wo

ihnen  das  Weitere  eröffnet  werden  wird.
Stuttgart  den  9.  December  13-5.
Wchter.

C.)  Des  Departements  der  Finanzen:
Des  Steuer  -Collegium.

Die  Joll-Verpiltnisse  gegen  die  Schweiger-Cantone  Luzern  und  Uri  betressend.

Da  nach  den  eingelaufenen  officiellen
Kachrichten  die  Stände  Luzern  und
Uri  sich  von  dem  in  Voetreff  der  Retorsions
  -Perhälmmisse  bestehenden  Concordat
  losgesagt  haben;  so  ist  nunmehr  der
Grund  eingetreten,  in  Gemäßheit  des  in
der  Verordnung  vom  10.  Oktober  d.  J.
ausgedrückten  Borbehaltes,  die  Bestimmungen
  dieser  Verordnung  auf  dieselben
auszudehnen.

Die  K.  Oberzollämter  haben  daher  nach

Verfluß  von  vier  Wochen,  von  dem  unten
gesehren  Tage  angerechnet,  diein  der  K.  Berordnung
  vom  à.  Juni  182.  J.  4.  I.  B.
und  K.  6  festgesetzten  Retorsions-Zölle  auch
auf  die  aus  den  Cantonen  Luzern  und
Uri  nach  Württemberg  eingehenden
Schweizer  =  Getränke  und  Fabrikate  in
Anwendung  zu  bringen.
Stuttgart  den  16.  December  1813.
Auf  besondern  Befehl.
Söskind.