Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

eigennüßigen Abhaltens der Bürger 
vom Aufstreich bei öffentlichen Ver- 
käufen, ferner wegen unbefugter 
Erhebung von Gebühren und Tag- 
geldern, Fälschung der Gemeinde= 
Raths= Protokolle und wegen viel- 
fältiger anderer Dienstnachläßigkeiten, 
von der Stelle eines Schultheißen 
cassirt, zu Bekleidung eines öffent- 
lichen Amtes fuͤr unfaͤhig erklaͤrt, und 
zu achtmonatlicher Festungsstrafe 
mit angemessener Beschäftigung inner- 
halb der Festung und zum Ersaß sämt- 
licher Untersuchungs-Kosten; 
b) der Gemeinde = Pfleger Matthäus 
Mäller, wegen fortgesehter Fälschung 
bei Verrechnung von Taggeldern, wegen 
unstatthaften Bezugs von Taggeldern 
und Gebühren, und wegen Nachläßig- 
keit und Sorglosigkeit bei Erkennung 
über Güterkäufe, neben Entlassung 
von seiner Gemeinde = Pflegersstelle, 
zu Bezahlung einer Geldbuße von 
fünfzehen Reichsthalern verurtheilt. 
Am 27. November wurde: 
:3. Rosine Heller, von Lämmersbach, 
O. A. Backnang, wegen Verheimlichung 
ihrer Schwangerschaft und hHeimlicher 
und hülfloser Geburt, neben Bezahlung 
sämtlicher Kosten mit einjähriger 
Zuchthausstrafe; 
3# #. der bei dem O. A. Gericht Eßlingen in 
Untersuchung gekommene Christoph Con- 
rad Frik, aus Stuttgart, wegen zwar 
kleinen aber wiederholten Betrugs, 
Müßiggangs und unerlaubten Umh### 
laufens, neben dem Kosten= und Scha, 
dens= Ersah mit einer sechs monatli- 
chen Zwangs= Arbeitshausstrafe; 
35. der vormalige Gemeinde-Pfleger und 
Gemeinde-Rath Thomas Bay, von 
Erdmanncshausen, O. A. Marbach, wa- 
gen durch Nachläßigkeit verursachten 
Kassen-Rests, einer zu dessen Bedeckung 
in Gemeinschaft mit seinem Amts-Nach 
folger verübten Fälschung, und wegm 
betrüglicher mit fortgeseszter Fälschung 
  
#r-Rückstände, neben dem Ersahe des 
Rests samt Jinsen und Bezahlung s## 
licher Untersuchungs-Kosten, anch Um 
fähigkeits-Erklärung zu fernerer 
Bekleidung eines öffentlichen Amtes 
mit viermonatlicher Festungsstrafe 
unter angemessener Beschäfrigung inner 
halb der Festung belegt. 
16. Oltober 
Am o wurde: 
„6. Jakob Friedrich Lenz, Schreiner von 
Stuttgart, wegen wiederholten unbot 
mäßigen und ungebührlichen Betragens 
vor Gericht zu einem Zusatze beziehungs“
	        
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