Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Gegen=  Provocatln,  eine  Erbschafts-Sereitigkeit
  betreffend,  wurde  das  unter
dem  36.  Juli  1833  eröffnete  Urtheil  erster
Instanz  durch  Erkenutniß  vom  2.,  itis.
3#.  Okt.,  unter  Vergleichung  der  Kosten
theils  bestätigt,  theils  abgeändert.  (d.
6.  November.)

In  der  Ationssache  von  dem  O.  A.Gerichte
  Ludwigsburg  zwischen  dem  Bäckermeister
  Jakob  Autenrieth  daselbst,  Bekl.,
Anten,  und  dem  K.  Krlegs-Rath,  Kl.,
Aten,  Ersaß  für  zu  viel  empfangene
Brodfrüchte  betreffend,  wurde  die  Ation
wegen  Mangels  an  einer  gegründeten
Beschwerde  durch  Erkenntniß  vom  19.
September,  ins.  4.  November,  unter
Verurtheilung  des  Anten  in  die  Prozeß-Kosten
  verworfen.  (d.  7.  November.)

In  der  Ationssache  von  dem  O.  A.  Gerichte
  Reckarsulm  zwischen  dem  Buxmüller
  Leonhard  Hinderer  zu  Gochsen,
Luten,  Anten,  und  der  Ehefrau  des
Georg  Siegle  daselbst,  und  den  Apotheker
  Walz'schen  Kindern  zu  Stuttgart,
  Mit-Luten,  Aten,  Absonderungs-Recht
  in  dem  Gante  des  Georg
Siegle  betreffend,  wurde  die  Ation
durch  Erkenntniß  vom  7.  Oktober,  in-K#n.
  den  5.  Norember,  wegen  Mangels
an  einer  gegründeten  Beschwerde,  unter

Verurtheilung  des  Anten  in  die  Kosten
verworfen.  (d.  7.  November.)

6.  In  der  Ationssache  von  dem  O.  A.  Gerichte
  Canstadt  zwischen  dem  Handlungshause
  Wergo  et  Comp.  daselbst,  Bekl.,
Anten,  und  dem  Kaufmann  Vartholomäus
  Bouque,  zu  Avignon,  Kl.,  Aten,
Ansprüche  aus  einem  Kauf-Contrart
und  eine  Zahlung  mittelst  Wechsels  betreffend,
  wurde  die  Ation  durch  Erkenntnitß
  vom  14  Septembek,  infin.  den
1.  November,  unter  Verurtheilung  der
Anten  in  die  Kosten  wegen  Mangels
an  einer  gegründeten  Beschwerde  verworfen.
  (d.  7.  November.)

In  der  Ationssache  von  dem  O.  A  Gerichte
  Weinsberg  zwischen  Albrecht  Stetter
  von  Mainhardt,  Bekl.,  Anten,
und  Albrecht  Riedel  von  da,  Kl.,  Dren,
die  Schätung  des  Ertrugs  einer  Wiese
betreffend,  wurde  durch  Urtheil  vom
5.  Oktober,  insin.  den  4.  November,
erkannt,  daß  diese  Prozeßsache  wegen
Versäumnisses  der  Nothfrist  zu  Anmeldung
  der  Berufung  nicht  anher  erwachsen
  sey,  und  der  Ant  in  die  Kosten
verurtheilt.  (d.  .  November.)
6.  In  der  Concurssache  des  zu  Ludwigsburg
  verstorbenen  Polizei  -Commissärs
von  Bach,  wurde  unterm  16.  September,
  insin,  den  7.  Oktober,  das  Puri-"