thumbs : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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ins.  den  Jr.  Oktober,  die  gegen  das  erstrichterliche
  Erkenntniß  ergriffene  Ation
wegen  Versäumung  der  Nothfrist  zu
Einreichung  der  Beschwerdeschrift  unter
Verurtheilung  des  Anten  in  die  Kostendleser
  Instanz  für  verlassen  erklärt.
(d.  13.  November.)

½  In  der  Ationssache  von  dem  O.  A.  Gerichte
  Heilbronn  zwischen  den  Christoph-Bögner'schen
  Eheleuten  zu  Rappenau
Kl.,  Anten,  und  Ludwig  Klempp,  von
Bonfeld,  und  Cons.,  Bekl.,  Aten,  Anfechtung
  der  Jabob  Klempp'schen  Verlassenschafts-Auseinandersetzung
  betreffend,
  wurde  vermöge  Beschlusses  vom
10.  Oktober,  ins.  den  3.  November,  dieeingewandte
  Berufung  wegen  Verfäumung
  der  Nothfrist  zu  Einreichung  der-Beschwerdeschrist
  unter  Verurtheilung
des  Antischen  Theils  in  die  Kosten  dieser
Instanz  für  verlassen  erklärt.  (d.  18.
November.)

15.  In  der  Ationssache  von  dem  O.  A.  Gerichte
  zu  Ludwigsburg  zwischen  dem  von
daher  gebürtigen  Ober-Ants--Aktuar
Furch,  zu  Waiblingen,  Bekl.,  Anten,  und
der  ledigen  Catharine  Dorothee  Schlipf,
ven  Unterweißach,  O.  A.  Backnang,  Kl.,
Atin,  Erfüllung  eines  Vergleichs  betreffend,
  wurde  vermöge  Beschlusses  vom
4.  Obtober,  ins.  den  5.  und  13.  Nodember

  d.  J.,  die  wider  das  unterrichterliche
  Erkenntniß  vom  13.  Juni  d.  J.
ergriffene  Ation  wegen  versäumter  Rethfrist
  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift
unter  Verurtheilung  des  Anten  in  die
Proceß-Kosten  dieser  Instanz  für  verlassen
  erklärt.  (d.  20:  November.)

F6.  In  der  Ationssache  von  dem  O.  A.Gerichte

  Ludwigsburg  zwischen  Carl  und
Gottlieb'  Eisenbrenner,  von  Aidlingen,
Bekl.,  Aten;  nun  Anten,  und  Johann-Georg
  Buhl  von  da,  Kl.,  Anten,  nun
Aten,,  Errichtung  eines  Schweinstalls
betreffend,  wurde  die  Ation  durch  Erkenntniß
  vom  :  4.  Oktober,  inf.  13.  Nodember,
  wegen  versäumter  Nothfrist  zu
Einreichung  der  Beschwerdeschrifr  unter
Verurtheilung  der  Anten  in  die  dadurch
verursachten  Kosten  für  verlassen  erklärt.
(d.  zu.  November:)

1x7.  In  der  Ationssache  von  dem  O.  A.Gerichte

  Vaihingen  zwischen  Gottlieb  Häring
  daselbst,  Bekl.,  Anten,  und  dem
Rorhgerber  Wilhelm  Hummel  ebendaselbst,
  Kl.,  Aten,  Erbauung  einer  Most-Trotte
  betreffend,  wurde  unter  dem  15.
Obtober,  ins.  den  31.  November,  das
unter  dem  33.  Juni  d.  J.  hierorts  gefällte
  bedingte  Erkenntniß  nach  fruchtlos
  abgelanfenem  Beweis-Termin  purifeirt,
  und  dadurch  das  am  20.  März