954
ins. den Jr. Oktober, die gegen das erstrichterliche
Erkenntniß ergriffene Ation
wegen Versäumung der Nothfrist zu
Einreichung der Beschwerdeschrift unter
Verurtheilung des Anten in die Kostendleser
Instanz für verlassen erklärt.
(d. 13. November.)
½ In der Ationssache von dem O. A. Gerichte
Heilbronn zwischen den Christoph-Bögner'schen
Eheleuten zu Rappenau
Kl., Anten, und Ludwig Klempp, von
Bonfeld, und Cons., Bekl., Aten, Anfechtung
der Jabob Klempp'schen Verlassenschafts-Auseinandersetzung
betreffend,
wurde vermöge Beschlusses vom
10. Oktober, ins. den 3. November, dieeingewandte
Berufung wegen Verfäumung
der Nothfrist zu Einreichung der-Beschwerdeschrist
unter Verurtheilung
des Antischen Theils in die Kosten dieser
Instanz für verlassen erklärt. (d. 18.
November.)
15. In der Ationssache von dem O. A. Gerichte
zu Ludwigsburg zwischen dem von
daher gebürtigen Ober-Ants--Aktuar
Furch, zu Waiblingen, Bekl., Anten, und
der ledigen Catharine Dorothee Schlipf,
ven Unterweißach, O. A. Backnang, Kl.,
Atin, Erfüllung eines Vergleichs betreffend,
wurde vermöge Beschlusses vom
4. Obtober, ins. den 5. und 13. Nodember
d. J., die wider das unterrichterliche
Erkenntniß vom 13. Juni d. J.
ergriffene Ation wegen versäumter Rethfrist
zu Einreichung der Beschwerdeschrift
unter Verurtheilung des Anten in die
Proceß-Kosten dieser Instanz für verlassen
erklärt. (d. 20: November.)
F6. In der Ationssache von dem O. A.Gerichte
Ludwigsburg zwischen Carl und
Gottlieb' Eisenbrenner, von Aidlingen,
Bekl., Aten; nun Anten, und Johann-Georg
Buhl von da, Kl., Anten, nun
Aten,, Errichtung eines Schweinstalls
betreffend, wurde die Ation durch Erkenntniß
vom : 4. Oktober, inf. 13. Nodember,
wegen versäumter Nothfrist zu
Einreichung der Beschwerdeschrifr unter
Verurtheilung der Anten in die dadurch
verursachten Kosten für verlassen erklärt.
(d. zu. November:)
1x7. In der Ationssache von dem O. A.Gerichte
Vaihingen zwischen Gottlieb Häring
daselbst, Bekl., Anten, und dem
Rorhgerber Wilhelm Hummel ebendaselbst,
Kl., Aten, Erbauung einer Most-Trotte
betreffend, wurde unter dem 15.
Obtober, ins. den 31. November, das
unter dem 33. Juni d. J. hierorts gefällte
bedingte Erkenntniß nach fruchtlos
abgelanfenem Beweis-Termin purifeirt,
und dadurch das am 20. März