Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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2.  Die  Wanddicke  der  Wasserrohre  soll.

a.  bei  geschweißten  Rohren:
bis  83  mm  äußeren  Durchmesser  mindestens  3,00  mm

über  83  〃  102  〃  〃  〃  〃  3,25  〃,
〃  102  〃  121  〃  〃  〃  〃  3,75  〃,
〃  121  〃  140  〃  〃  〃  4,00  〃  ,
〃  140  〃  191  〃  〃  〃  〃  4,50  〃,
〃  191  〃  216  〃  〃  〃  〃  5,50  〃,

b.  bei  nahtlosen  Rohren:
bis  30  mm  äußeren  Durchmesser  mindestens  1,8o  mm

über  30  〃  50  〃  〃  〃  〃  2,00  〃,
〃  50  〃  57  〃  〃  〃  〃  2,50  〃,
〃  57  〃  60  〃  〃  〃  〃  2,75  〃  ,
〃  60  〃  83  〃  〃  〃  〃  3,00  〃 ,
〃  83  〃  102  〃  〃  〃  〃  3,25  〃,
〃  102  〃  121  〃  〃  〃  〃  3,75  〃,
〃  121  〃  140  〃  〃  〃  〃  4,00  〃,

〃  140  〃  191  〃  〃  〃  〃  4,50  〃,
〃  191  〃  216  〃  〃  〃  〃  5,50  〃

betragen.

Die  vorgeschriebene  Wanddicke  soll  an  keiner  Stelle  um  mehr  als  20  Prozent  unterschritten
  werden.

3.  Rohrenden  sollen  sich  im  kalten  Zustand  auf  eine  Länge  von  30  mm  aufweiten
lassen,  und  zwar:

a)  bei  einer  Wanddicke  bis  zu  4  mm  bei  geschweißten  Rohren  um  7  Prozent,  bei  naht.
losen  Rohren  um  10  Prozent  des  inneren  Durchmessers;

b)  bei  einer  Wanddicke  über  4  mm  bis  6  mm  bei  geschweißten  Rohren  um  4  Prozent,

bei  nahtlosen  Rohren  um  6  Prozent  des  inneren  Durchmessers.

Das  Aufweiten  der  Rohrenden  muß  durch  Hämmern  über  einem  Dorne  erfolgen.

4.  Rohrenden  müssen  sich  im  kalten  Zustande  nach  außen  umbördeln  lassen,  und
zwar  bei  allen  Rohrdurchmessern  und  Wanddicken  um  90°.

Die  Breite  des  Bördels  muß  12  Prozent  des  inneren  Rohrdurchmessers  betragen.

5.  Nach  dem  Härten  (vergleiche  erster  Teil,  Abschnitt  III  Ziffer  13  und  14)  sollen  sich
Rohrabschnitte  geschweißter  Rohre  von  100  mm  Länge  ganz  zusammendrücken  lassen,  doch  soll
die  Schweißnaht  nicht  in  den  am  stärksten  gebogenen  Teilen  liegen.

Rohrabschnitte  nahtloser  Rohre  von  100  mm  Länge  sollen  sich  nach  dem  Härten  so  zusammendrücken
  lassen,  daß  sie  in  der  Mitte  aufeinander  liegen,  während  die  Enden  einen  Bogen
bilden,  dessen  Radius  gleich  der  doppelten  Wanddicke  ist.

6.  Die  Rohre  sollen  einem  Wasserdrucke  von  der  3fachen  Höhe  des  Betriebsüberdrucks,
  mindestens  aber  von  30  Atmosphären  Uberdruck  widerstehen,  ohne  eine  Formänderung
oder  Undichtigkeit  zu  zeigen.  Die  Rohre  sind,  während  sie  unter  dem  Probedrucke  stehen,  abzuhämmern,
  namentlich  auch  an  der  Schweißnaht.