1803
Juli 22
8 Urkunden No. 619—621.
einer so guten Sache wohl hoffen und mit Rechte erwarten. Vorzüglich
aber wird dazu die Bestimmung beitragen: dass auf diejenige, welche die
katholisch theologische Lehranstalten auf den Universitäten besucht haben,
bei Vergebung von Benefizien vorzüglich Rücksicht genommen werden soll,
in Zukunft aber, und sobald eine hinlängliche Anzalıl von Kandidaten des
geistlichen Standes, welche in gedachten Lehranstalten den katholisch theologischen
Cursus mit Fleisse vollendet haben, vorhanden seyn wird, in der
Regel nur diese in Süd- und Neuostpreussen beneficia oder dignitates ecelesiasticas
regiae nominationis oder regii patronatus erlangen oder bei einträglichen
beneficiis privatae collationis die Königliche Bestätigung erhalten
können.
E.K.M. bitten wir daher nunmehr ... um die Erlaubniss, die Anstellung
obgenannter vier Lehrer und die Errichtung der bewilligten Freitische
für Rechnung der süd- und neuostpreussischen Schul-Fonds realisiren,
auch aus diesen Fonds den anzusetzenden Lehrern statt der Reisekosten,
bei Frankfurth 1/, und bei Koenigsberg, der grössern Entfernung wegen,
I/,„jähriges Gehalt zahlen zu dürfen, so dass der Unterricht mit bevorstehenden
Michaelis eröfnet werden könne; Und da deshalb sowohl eine
Bekanntmachung als ein bestimmter Plan erforderlich ist, so legen wir
diesen zur vollständigen Uebersicht, das Publikandum aber der allgemeinern
Bekanntmachung wegen in lateinischer Sprache zu EK.M..... Voll
ziehung hiermit ... vor.
Uebrigens werden wir die von E.K.M. in der ... Kabinets-Order
vom 21. Oktober 1800 befolhlene Einschränkungen der katholischen Lehrer
streng beobachten. Wenn diese jedoch nur katholische Studenten zu ihren
Lehrvorträgen zulassen sollten, so würde dadurch das gegenseitige Vertrauen
und das Ansehen der neuen Lehrer zu sehr geschwächt werden,
besonders da ein solches Verbot ohne eine diesfällige Bekanntmachung
und Anweisung für die Universitäten nicht wohl zu realisiren seyn würde.
Auch findet eine solche Einschränkung selbst für die theologische Auditorien
der katholischen Universität Breslau nicht statt. Wir halten uns
daher verpflichtet, die... Aufhebung dieser Disposizion ... zu submittiren.«
Eine Verfügung auf diesen Bericht liegt nicht vor; er trägt von Beyme’s
Hand die Randbemerkung:
»8ämtliche anteriora Berichte und Ordres in Potsdam zu reproduciren.«
Und dann:
‚ad acta 1806.«
Noch in seinem Immediat-Berichte vom 24. Juli 1804 (No. 739) bittet
Schroetter um Entscheidung.