Full text: Die Staatsangehörigkeit in den Kolonien

16 — 
essentieller Bedeutung ist es aber, dass das StAG. den Er- 
werb oder Verlust der Reichsangehörigkeit von dem Erwerbe 
oder Verluste der Gliedstaatsangehörigkeit abhängig macht. Der 
Charakter der Reichsangehörigkeit als einer 
unmittelbaren wird dadurch in keiner Weise 
berührt. Nicht die Reichsangehörigkeit ist nach dem StAG. 
eine mittelbare, wohl aber deren Erwerb und Verlust '). 
  
3) Vgl. aber die zitierte Abhandlung von HEs3E: Giebt es eine unmittel- 
bare Reichsangehödrigkeit ?
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.