Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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derbem  Willkomm  und  nachheriger
Einschließung  in  das  Polizeihaus  zu
Rotrenburg,  wenigstens  auf  die  Dauer
von  sechs  Monaten,  so  wie  zu  Bezahlung
  seiner  Haft=  und  der  Unterfuchungs=
  Kosten  verurtheilt.

.  An  demselben  Tage  wurde  der  Schultheiß

  Johannes  Buck,  von  Bronnen,
HO.  A.  Reutlingen,  wegen  Führung  von
Neben-Rechnungen,  von  seiner  Stelle
entlassen,  und  unter  solidarischer  Verbindlichkeit
  mit  seinen  Genossen  zum
Ersatz  der  unpassirlichen,  durch  Reben-Rechnungen
  verdeckten  Ausgaben  und
zu  Bezahlung  von  :  der  Untersuchungs-Kosten
  verurtheilt.

.  Den  3.  Juni  wurde  auf  den  Grund

der  von  dem  O.A.Gericht  Urach  geführten
  Untersuchung,  Anne,  Ehefrau  des
Meßgers  Johannes  Schöllhammer,  von
Reckartenzlingen,  O.  A.  Nürtingen,  wezen
  wiederholten  Diebstahls  zu  einer
dreijährigen  Zuchthausstrafe  in  Ludwigsburg
  und  nachberiger  Einsperrung
in  ein  Polizeihaus,  wenigstens  auf  die
Dauer  von  anderthalb  Jahren,  so
wie  zu  Bezahlung  ihrer  Haft=  und  der
sämtlichen  Untersuchungs-Kosten  verurtheilt.


.  Den  r0.  Juni  wurde  Johannes  Henne,

von  Altingen,  O.  A.  Herrenberg,  wegen

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zwar  kleinen,  jedoch  im  rechtlichen  Sinne
vierten  Diebstahls  und  weHen  gefährlicher,
  jedoch  in  der  Trunkenheit  gemachter
  Drohungen,  neben  der  Verbindlichkeit
  zu  Bezahlung  seiner  Hafr=  und
Untersuchungs-Kosten,  zu  einer  einjährigen
  Festungs-Arbeitsstrafe  und
nachheriger  Einsperrung  in  das  Polizeihaus
  zu  Rottenburg,  wenigstens  auf
die  Dauer  von  sechs  Monaten  verurtheilt.


Den  11.  Juni  wurde  Joseph  Fischer,

von  Beffendorf,  O.  A.  Oberndorf,  wegen
  Sodomie,  neben  der  Verbindlichkeit
zu  Bezahlung  seiner  Haft=  und  der
Untersuchungs=  Kosten,  zu  dreijähriger
  Zuchthausstrafe  in  Gotteszell  mir
einfachem  Willkomm  verurtheilt,  und
dabei  verfügt,  daß  derselbe  nach  abgelaufener
  Strafzeit  unter  ortspolizeiliche
Aufsicht  gestellr  werden  solle-4An

  demselben  Tage  ist  Johann  Georg

Härtter,  von  Sulz,  wegen  kleinen,
jedoch  dritten  und  dabei  ausgezeichneren
Diebstahls,  so  wie  wegen  Bettelns,  neben
  der  Verbindlichkeit  zum  Ersas  des.
gestifteten  Schadens  und  zu  Bezahlung
seiner  Haft=  und  2  der  Untersuchungs-Kosten,
  zu  siebenmonatlicher  Zuchthaussirafe
  in  Markgröningen  und  zu
nachheriger  Einschließung  in  das  Polizei-