Ergänzend bemerken wir übrigens, daß nebst Linien-Heer
und Reserven noch eine Landwehr beibehalten, und für dieselbe
die Benennung Bürgerwehr angenommen werden will. Die-
selbe soll aus den ansäßigen Männern bis zum 60ten Lebens-
sahre bestehen, und Handhabung der Ordnung und Sicherheit
im Innern ihre nächste Bestimmung sein. Die Schlagfertigkeit
dem Feinde gegenüber, will hier weniger in Betracht gezogen
werden, und im Falle Mitglieder dieser Bürgerwehr zum Feld-
dienste verwendet würden, was in der Regel nur Freiwillige
sein würden, will man sie in die Reserve einreihen, nicht aber
selbständige Corps aus ihnen bilden. Im Gegensatze zur Reserve,
will dieser Bürgerwehr, weil sie nur zum innern Dienst ver-
wendet werden soll, eine feste militärische Hierarchie eingeräumt
werden.
II.
Bei näherer Betrachtung der von Baron Closen vorge-
schlagenen Heereseinrichtung stellt sich als Hauptfrage voran, ob
durch dieselbe eine solche Wehrkraft geliefert wird, welche sich in
großen Krisen als sichere Stütze des Thrones zu bewähren, und
das Vaterland gegen jeden Angriff mit Aussicht auf Erfolg zu
vertheidigen verspricht.
Ehe wir jedoch diese Hauptfrage erörtern, wollen wir
folgende kurze Bemerkungen vorausschicken.
Wir befürchten, daß wie sehr sich Baron Closen auch be-
müht, seinen Reserven brauchbare Offiziere zu sichern, diese doch
nur nothdürftig den gewöhnlichsten Anforderungen Genüge leisten
werden, wie dieses auch General von Aylander bemerkt hat;
auch wird bei der höchst beschränkten Abrichtungszeit des Infan-
teristen und Cavaleristen, Baron Closen seine Hoffnung nicht
wohl realisirt sehen, aus diesen beiden Waffengattungen nebenbei
eine Ergänzung der Artillerie vorbereiten zu können.
Wir vermissen auch die Bestimmungen über die für die
Artillerie nöthigen Bespannungen; da wir nicht voraussetzen