„hat sich hierüber der Kriegsminister von Boyen selbst ausge-
„sprochen. Wir erinnern uns nämlich einer Verhandlung über
„die Wehrverfaffung Preußens, bei welcher ihm die Frage ge-
„stellt wurde, warum er denn das Krümper= und Landwehr-System
„des Jahres 1813 nicht beibehalten habe, als es sich 1815 um
„die neue Organisation der preußischen Armee gehandelt, indem
„jene Systeme doch unendlich wohlfeiler als das jetzige gewesen
„seien, — worauf Boyen mit seiner bekannten Klugheit und
„Energie antwortete:
„„„Weil ich etwas Besseres wollte, als was die Noth ge-
„yoboten hatte.““
V.
Nach diesen Urtheilen über das Projekt des Wehr-Aus-
schusses der Paulskirche, wird es wohl keinem Zweifel unterliegen,
daß das von Baron Closen angeregte Landwehr-System mit
seiner sechsmonatlichen Abrichtungszeit des Infanteristen uns
nicht entsprechen kann.
Will, Bayern seine Pflichten gegen den deutschen Bund er-
füllen und seinen Platz in der europäischen Staaten-Familie be-
haupten, so dürfen die bayerischen Truppen an Kriegstüchtigkeit
denjenigen der übrigen größeren deutschen und fremden Staaten
nicht nachstehen.
Wir können übrigens nicht verhehlen, daß uns im Hinblicke
auf die vielen Festungen, welche Bayern mit Besatzungen zu
versehen hat, sehr oft das Bedenken vor Augen getreten ist, daß
durch, diesen Besatzungs-Bedarf die offensive Wehrkraft des
Landes bedeutend geschmälert wird, und daß das Linien-Heer für
den offenen Feldkrieg nur erhalten werden kann, wenn für unsere
legionspflichtigen Mannschaften, die erforderlichen Stämme schon
im Frieden hergestellt und dadurch in die Bahn einer spstematisch
vorbereiteten zunächst zum Festungsdienst bestimmten Landwehr
eingelenkt wird.
Hiemi würden wir allerdings an verfügbarer Truppenmacht
noch weit hinter derjenigen zurück bleiben, welche uns durch die
direkte Uebertragung der preußischen Wehrverfassung gewährt wäre.
Betrachtungen 2c. 3