Full text: Betrachtungen über des Freiherrn von Closen Schrift: Die Armee als militärische Bildungsanstalt der Nation mit besonderer Rücksicht auf Bayern

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Auch müßen wir die Richtigkeit der von Baron Closen gegen 
diese fortgesetzte Kriegsdienstpflicht nur eines Theiles der Bevölker- 
ung gemachten Einwendung zugestehen; dennoch würden wir zu 
dieser Maaßregel lieber greifen als zur Einführung des preußischen 
Landwehr-Institutes, bis nicht die Bedenken gehoben sind, welche 
wir noch immer gegen diese Einrichtung, deren anderseitige treffliche 
Eigenschaften wir übrigens nicht verkennen, hegen. 
Wir haben gesehen, daß dieses System seine Entstehung 
einer edlen Begeisterung des ganzen preußischen Volkes für die 
Wievererkämpfung der Selbstständigkeit des Landes und die 
Wiedergewinnung seines früheren Gebiets-Umfanges verdankt. 
In der merschlichen Natur ist es aber begründet, daß eine so 
aufserordentliche Spannung nur von vorübergehender Dauer sein 
kann und man wird also nicht darauf zählen können, daß eine 
ähnliche Begeisterung die Bevölkerung auch unter veränderten 
Umständen durchglühen, und noch weniger, daß sie in einem lange 
währenden Kriege erhalten werden könne. 
Die Befreiungskriege dauerten bekanntlich nur kurze Zeit, 
während welcher die zurückgelassene Familie manches Landwehr- 
mannes die schwer empfundene Entfernung des Ernährers von 
seinem Besitzthume oder von seinem Geschäfte unter jenen Ver- 
hältnissen mit stiller Resignation ertrug. 
Als aber bei wiedergekehrtem Frieden die Institution der 
Landwehr zu einer bleibenden erhoben, und eine jährliche mehr- 
wochentliche Uebungs-Zeit festgesetzt ward, zeigte sich gar bald 
eine andere Stimmung; es erschollen nun über die Last dieser 
Einrichtung so viele gegründete Klagen, daß allmählig die An- 
forderungen der Art vermindert wurden, daß nunmehr während 
der 9—10 Jahre, welche der Mann in der Reserve und in der 
Landwehr ersten Aufgebotes pflichtig ist, nur mehr eine zwei bis 
dreimalige Uebungszeit und zwar bloß von je etwa 14 Tagen 
stattfindet. 
Dieser gewährten Erleichterungen ungeachtet wird dennoch 
über den Druck, welchen die Landwehr-Ordnung auf alle bürger-
	        
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