Full text : Betrachtungen über des Freiherrn von Closen Schrift: Die Armee als militärische Bildungsanstalt der Nation mit besonderer Rücksicht auf Bayern

VIII.

Wenden  wir  nun  den  Blick  auf  unsere  gegenwärtig  in
Bayern  bestehende  Kriegs-Verfassung,  so  sehen  wir  die  Linien-Armee
  ihre  Stärke  neben  dem  freiwilligen  Zugange  aus  einer
gesetzlichen  Verpflichtung  der  männlichen  Jugend  zu  einem  sechsfährigen
  Kriegsdienste  in  der  Art  schspfen,  daß  der  Jüngling
nach  vollendetem  21fsten  Lebensjahre  durch  das  Loos  zum  Dienste
berufen  wird,  ihm  jedoch  das  Recht  einen  Ersatzmann  zu  stellen
eingeräumt  ist.  Innerhalb  dieser  6jährigen  Dienstzeit  findet  Bemlaubung
  der  dienenden  Mannschaft  statt,  soweit  es  ihre  Ausbildung
  und  die  Bedürfnisse  des  Garnisonsdienstes  gestatten.

Zum  Waffendienste  in  der  Landwehr,  deren  Thätigkeit  zur
Zeit  gesetzlich  auf  den  Umfang  der  bayerischen  Landesgränzen
bestimmt  ist,  sind  alle  ledigen,  im  Heere  nicht  eingereihten,  oder
aus  demselben  beabschiedeten  Männer  vom  2lsten  bis  zum  40sten
Lebensjahre  verbunden.  Diese  Wehrkräfte  entbehren  aber,  wie
gesagt,  zur  Zeit  einer  festen  Organisation,  wurden  jedoch  in  den
Befreiungskriegen  zur  Aufstellung  der  mobilen  Legionsbataillone  2c.
benützt,  welche  damals  ihre  Aufgabe  ebenso  ehrenvoll  als  die
preußische  Landwehr  gelöst  haben.

Zunächst  beruht  also  gegenwärtig  die  Wehrkraft  des  Landes
auf  dem  Linien=  Heere,  dessen  Organtisation  durch  die  jängsten
Ereignisse  einer  ernsten  Prüfung  unterstellt  wurde.

Auf  das  Gebot  des  Königs  haben  wir  vor  wenigen  Monaten
  ein  von  ächt  kriegerischem  Geiste  beseeltes  Heer  in  einer
Gesammtstärke  von  80,000  Mann  unter  den  Waffen  erblickt.
Ein  Theil  dieser  Kriegsmacht  stand  in  der  kürzesten  Zeit  nach
dem  erlassenen  Marschbefehle  mit  allen  Kriegsmitteln  vollständig
ausgerüstet  an  der  Nordgränze  des  Landes  in  zwei  Armee-Corps
aufgestellt,  während  der  übrige  Theil  in  den  verschiedenen  Festnugen
  und  den  größeren  Städten  des  Landes  den  Besatzungsdieust
  gab.

In  diesem  Heere  waltete  eine  festgegliederte  Hierarchte  in
läugst  geübten  Funktionen.  Ein  festes  Vertrauen  kettete  die  Untergebenen
  an  die  ihnen  wohl  bekannten  Befehlshaber,  welche