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der Gruppe von Stämmen, welche aus der gemeinsamen ger-
manischen Wurzelverbrüderung im Laufe der Jahrhunderte mäch-
tig emporgewachsen sind, als einen starken und lebens kräftigen
Stamm erscheinen ließen. Möge nun der unbefangene Sinn
entscheiven, ob Veranlassung gegeben ist der Güte unserer vater-
ländischen Einrichtungen zu mißtrauen!
Würde aber je von kompetenter Seite die Frage erhoben:
ob es zur Aufrichtung einer Ehrfurcht gebietenden Kriegsmacht
nicht zweckmäßiger sei, die Leistung des Kriegsdienstes den Al-
ters-Abstufungen vom 21sten bis zum 40ften Lebensjahre zuzu-
muthen, als hiezu wie bisher vorzugsweise die jungen Männer
vom Zlsten bis zum 27sten Jahre heranzuziehen, und in welcher
Weise auf dieser veränderten Grundlage die Wehrkraft des Lan-
des gegliedert werden soll, so ist deren Lösung ohne Zuziehung
kenntnißreicher und erfahrener Generale und Stabsoffiziere nicht
denkbar.
Nur aus der unbefangenen, vorurtheilslosen und pflicht-
treuen Berathung solcher Männer können die Grundsätze für die
Wehrverfassung des Landes hervorgehen, ) aus denen sich end-
lich die Bedürfnisse des Armeehaushaltes von selbst ableiten,
und hiebei nur jede durch den Zweck nicht unbedingt gebotene
Ausgabe vermieden werden darf, um das Minimum der dem
Kriegs-Ministerium nöthigen Budget-Mittel zu erlangen.
*) Anmerkung. Man könnte uns einwenden, daß wir zwar die von
Baron Closen vorgeschlagene sechsmonatliche Uebungszeit verworfen,
aber nicht ausgesprochen haben, welches unsere Anforderung in
dieser Beziehung ist. Wir erwidern hierauf, daß unsere individuelle
Ansicht im Hinblick auf die eben erwähnte Autorität, welcher wir
allein den Ausspruch zuerkennen können, gleichgiltig sein kann.
Dennoch haben wir bei Darstellung der preußischen Landwehr-Ein-
richtungen, in den dort eingeschalteten Bemerkungen über den Ent-
wurf des Wehrausschusses der Paulskirche angedeulet, daß man in
Bayern zur Erzlehung einer kriegstüchtigen Infanterte wohl eben-
soviele Zeit bedürfen werde als in Preußen.