Full text : Geschichte der königlich Preußischen Armee. Band IV. (4)

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Scharnhorst  verfolgte  diesen  Gedanken  mit  Eifer,  und  Gneisenau,
der  Colberg  1807  verteidigt  hatte,  stimmte  ihm  lebhaft  bei.  Für  die
Festungen  wurden  gemäß  A.  K.O.  vom  25.  Oktober  1810  Artillerieoffiziere
  vom  Platz  ernannt,  um  die  Aufsicht  über  alle  Artillerievorräte
  zu  führen.

Für  die  Neuordnung  des  Militärerziehungs=  und  Bildungswesens
  entwarf  Scharnhorst  Grundzüge,  die  bis  in  unsere
Zeit  Geltung  behalten  haben.  Außer  der  bereits  eingerichteten  Examinationskommission
  in  Königsberg  wurden  am  10.  April  1809  drei
weitere  für  die  Portepeefähnrichsprüfung  in  Berlin,  Breslau  und
Stargard  geschaffen.  Die  Erwerbung  der  in  dieser  Prüfung  nachzuweisenden
  Kenntnisse  war  Sache  der  Anwärter,  erfolgte  also  durch
häuslichen  oder  Schulunterricht.  Alle  vier  Kommissionen  wurden  am
6.  November  1809  dem  Generallieutenant  v.  Diericke  unterstellt.
Alle  Offizierprüfungen  wurden  vor  der  Berliner  Kommission  abgelegt.


Die  Vorbereitung  für  die  Prüfung  zum  Portepeefähnrich  wurde
auch  als  allgemeines  Lehrziel  für  das  Kadettenkorps  hingestellt.
Es  blieb  dem  Obersten  v.  Lingelsheim  unterstellt  und  wurde  auf
4  Kompagnien  mit  208  Kadetten  vermindert.  Der  Eintritt  erfolgte
mit  dem  12.  Lebensjahre.  Es  sollten  nur  Söhne  von  Offizieren,  die
mit  Auszeichnung  gedient  hatten,  ausgenommen  werden,  ohne
daß  adlige  Geburt  in  Betracht  kam.  Da  die  Anstalten  zu  Culm  und
Kalisch  durch  den  Frieden  von  Tilsit  abgetreten  waren,  die  Kadettenanstalt
  im  Potsdamer  Waisenhause  mit  Ende  Mai  1811  aufgehoben
wurde,  blieb  als  einzige  Voranstalt  das  Haus  in  Stolp.  Es  wurde
zum  1.  Oktober  1811  mit  48  Kadetten  nach  Potsdam  verlegt.  Der
Eintritt  in  die  Armee  erfolgte  nach  vollendetem  17.  Lebensjahre  für
die  Portepeeunteroffiziere  als  Offiziere,  für  die  übrigen  Kadetten
als  Portepee  fähnriche,  vorausgesetzt,  daß  sie  die  hierzu  festgesetzten
Prüfungen  bestanden.

Zur  Vorbereitung  für  die  Offizierprüfung  wurden  auf  Grund
eines  Regulativs  vom  3.  Mai  1810  drei  Kriegsschulen  mit  neunmonatlichem
  Unterricht  für  Fähnriche  in  Berlin,  Königsberg  und
Breslau  gegründet.  Mit  der  Berliner  Anstalt  war  eine  Kriegsschule
für  50  Offiziere  zu  dreijährigem  Unterricht  in  den  höheren  Kriegswissenschaften
  sowie  zur  besonderen  Ausbildung  der  Artillerie=  und
Ingenieuroffiziere  51)  verbunden.  Sie  stand  unter  der  Leitung  des

51)  Die  Portepeefähnriche  der  Artillerie  wurden  laut  A.K.O.  vom  17.  10.  1308
nach  bestandener  Offizierprüfung  zunächst  zu  Offizieren  von  der  Armee  (mit  der
Artillerieuniform)  und  erst,  sobald  sie  nach  drei  Jahren  noch  ein  besonderes  Examen
abgelegt  hatten,  zu  Artillericoffizieren  ernannt.  Vor  der  Beförderung  zum  wirklichen
  Kapitain  mußten  sie  sich  einer  nochmaligen  Prüfung  unterziehen.  Dieser
Bestimmung  wurden  auch  die  schon  im  Kriege  von  1806/07  als  Batterieführer  vor
dem  Feinde  bewährten  Stabskapitaine  und  Premierlieutenants  unterworfen,  was
eine  bis  zum  König  dringende  Mißstimmung  hervorrief.