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Scharnhorst verfolgte diesen Gedanken mit Eifer, und Gneisenau,
der Colberg 1807 verteidigt hatte, stimmte ihm lebhaft bei. Für die
Festungen wurden gemäß A. K.O. vom 25. Oktober 1810 Artillerieoffiziere
vom Platz ernannt, um die Aufsicht über alle Artillerievorräte
zu führen.
Für die Neuordnung des Militärerziehungs= und Bildungswesens
entwarf Scharnhorst Grundzüge, die bis in unsere
Zeit Geltung behalten haben. Außer der bereits eingerichteten Examinationskommission
in Königsberg wurden am 10. April 1809 drei
weitere für die Portepeefähnrichsprüfung in Berlin, Breslau und
Stargard geschaffen. Die Erwerbung der in dieser Prüfung nachzuweisenden
Kenntnisse war Sache der Anwärter, erfolgte also durch
häuslichen oder Schulunterricht. Alle vier Kommissionen wurden am
6. November 1809 dem Generallieutenant v. Diericke unterstellt.
Alle Offizierprüfungen wurden vor der Berliner Kommission abgelegt.
Die Vorbereitung für die Prüfung zum Portepeefähnrich wurde
auch als allgemeines Lehrziel für das Kadettenkorps hingestellt.
Es blieb dem Obersten v. Lingelsheim unterstellt und wurde auf
4 Kompagnien mit 208 Kadetten vermindert. Der Eintritt erfolgte
mit dem 12. Lebensjahre. Es sollten nur Söhne von Offizieren, die
mit Auszeichnung gedient hatten, ausgenommen werden, ohne
daß adlige Geburt in Betracht kam. Da die Anstalten zu Culm und
Kalisch durch den Frieden von Tilsit abgetreten waren, die Kadettenanstalt
im Potsdamer Waisenhause mit Ende Mai 1811 aufgehoben
wurde, blieb als einzige Voranstalt das Haus in Stolp. Es wurde
zum 1. Oktober 1811 mit 48 Kadetten nach Potsdam verlegt. Der
Eintritt in die Armee erfolgte nach vollendetem 17. Lebensjahre für
die Portepeeunteroffiziere als Offiziere, für die übrigen Kadetten
als Portepee fähnriche, vorausgesetzt, daß sie die hierzu festgesetzten
Prüfungen bestanden.
Zur Vorbereitung für die Offizierprüfung wurden auf Grund
eines Regulativs vom 3. Mai 1810 drei Kriegsschulen mit neunmonatlichem
Unterricht für Fähnriche in Berlin, Königsberg und
Breslau gegründet. Mit der Berliner Anstalt war eine Kriegsschule
für 50 Offiziere zu dreijährigem Unterricht in den höheren Kriegswissenschaften
sowie zur besonderen Ausbildung der Artillerie= und
Ingenieuroffiziere 51) verbunden. Sie stand unter der Leitung des
51) Die Portepeefähnriche der Artillerie wurden laut A.K.O. vom 17. 10. 1308
nach bestandener Offizierprüfung zunächst zu Offizieren von der Armee (mit der
Artillerieuniform) und erst, sobald sie nach drei Jahren noch ein besonderes Examen
abgelegt hatten, zu Artillericoffizieren ernannt. Vor der Beförderung zum wirklichen
Kapitain mußten sie sich einer nochmaligen Prüfung unterziehen. Dieser
Bestimmung wurden auch die schon im Kriege von 1806/07 als Batterieführer vor
dem Feinde bewährten Stabskapitaine und Premierlieutenants unterworfen, was
eine bis zum König dringende Mißstimmung hervorrief.