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nicht die Schaͤtzungen der Guͤter unserer Hintersassen aus
den liquidirten Grundsteuerkatastern hervorgehen, die Ge-
richtsbarkeit etwas unabweislich Nothwendiges zu unse-
rer Positur der rechtlichen Nothwehr bleibt, weil wir ohne
sie bey jeder Gutsveraͤnderung nach dem Schaͤtzungssysteme
der koͤnigl. Gerichte, das auf Regierungsinstruction zu be-
ruhen scheint, einen Streit durch alle Instanzen fuͤhren
muͤßten!
In die Details lasse ich mich, wie gesagt, nicht ein,
sie sind hinlaͤnglich beruͤhrt, einerseits durch den zweyten
Hrn. Präsidenren, andererseits durch die übrigen Herren
Redner.
Allein ein besonderes Geschick, und zwar das nämliche
wie bey der bekannten Debatte über die Regierungsblät-
ter, zwingt mich auch heute wieder, über eine ganz beson-
dere Aeußerung zu sprechen.
Zum Theil hat Freyherr v. Hepnitz die Aufgabe schon
geldset, mir sey es erlaubt, sie weiter zu beleuchten.
Als die Beschwerde über die mehrfache Haltung der
Regierungöblätter debattirt wurde, wollte ich nicht sprechen,
theils weil ich zu wenig Zeit gehabt hatte, mich in den
Gegenstand einzustudiren, theils weil ich ihn in der That
auch nicht für sehr erheblich hielt. Herr v. Stachelhau-
sen hat mir aber damals, eben so wie heute wieder, die
Veranlassung gegeben, mich von dem dortigen, mir in
mannichfacher Beziehung sehr bequemen Platze auf den
meinigen zu begeben, um das Wort vorzüglich zu dem
Ende zu nehmen, um ihm zu antworten.
Herr v. Stachelhausen hat uns erzählt, er unter-
sttze das Votum des zweyten Herrn Präsidenten um so
viel mehr, als er es für unverzeihlich halte und es wirk-
lich ein Mißtrauen der Nation herbeyführen müsse, wenn
über eine so geringfügige Sache wie die Regierungsblätter