Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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dern er wird auch noch auf oben beruͤhrte beschwerliche La- 
gen angewiesen. — 
Schon oͤfters regte ich bey meiner vorgesetzten Stel- 
le an, das 4 Benefiz, welches den Aerarialhüttenwer- 
ken beym Holzbezug zu statten kommt, und worüber 
schon mancher Vorwurf gemacht worden, aufzugeben, 
und blos darauf anzutragen, das Holz auf einem be- 
guemeren Mlatz zu erhalten, weil dieses weit vortheil- 
hafter wäre. Z. B. konnte der Ort Waltershof im Ober- 
mainkreis vor einigen Jahren die ½ 80 Klafter Hausholz 
zu einem Waldzins von 24 kr. wegen beschwerlicher 
Lage nicht abführen, und verzichtete lieber gänzlich dar- 
auf; selbes mußte aber die Kdnigshürte um g fl. 22 kr. 
pr. Klafter übernehmen, und das Fuhrlohn nur bis 
zur Meillerstätte etwa 6 — Jvoo Schritte betrug pr. 
Klafter 1 fl. 
Ferner erlaubt man sich bey den Forstbehoͤrden 
verschiedene andere Vexationen. Z. B. muß das Holz in 
einer Linie aufgeklaftert werden, damit man selbes be- 
quemer abzählen kann, ohne zu bedenken, daß dieses 
Verfahren mit großer Mühe und Kosten verbunden ist. 
Welters legen sie die Holzhauer selbsi an, und bezahlen 
pr. Klafter 34 — 23 bis 3a kr. Hauerlohn, das der 
Fabrikant um 138 bis 20 kr. leicht bestreiten könnte 
(Koönigshütte bezahlt wirklich nicht mehr). Auch orga- 
nisirte man die Holzhauer so zu sagen milltärisch, jede 
Abtheilung hat einen Rottmeister, der pr. Klafter 4 kr. 
Aufschichterlohn erhält. Kein Landmann darf sein Holz 
wie früher selbst mehr hauen u. s. w. 
Erwägt man hiebey noch, daß beym Bergbau ge- 
gen die noch bestehende Bergordnung, vermbge welcher 
das Grubenholz nur gegen das Anweisgeld bezogen worden, 
jetzt nach dem Kubikfuß und laufenden Waldzins bezahlt 
werden muß. wodurch natürlich die Erze höher zu stehen 
kommen, so ist leicht zu ermessen, in welch mißlicher
	        
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