Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Kirchen-, Stiftungs-, Communal= und Privatdienste 
steht, ebenso der Quiescent und der Pensionist, die Steuer 
des Prodncenten ohnehin schon zahlt, jetzt also, wenn 
man ihn noch mit einer Besoldungssteuer heimsuchen und 
nun noch obendrein erhdhte Zölle durchsetzen will, nicht 
allein doppelt, sondern dreyfach besteuert seyn würde. 
Steigen die Preise und die Steuern, so kann der Pro- 
ducent den Consumenten erreichen und eine höhere Ein- 
nahme sich realisiren; die besoldete Classe dagegen kann 
dieß nicht, sie kann in ihrem Verhältniß eine erhöhte Ein- 
nahme nicht ermbglichen, sie ist also der leidende Theil. 
Ich stimme daher mit Bezugnahme auf den Kam- 
merbeschluß über das Erwerbögesetz und die dort beschlos- 
sene Besoldungssteuer, in kavorem der Consumenten gegen 
das hohe Zollsystem; ich stimme dagegen besonders da, 
wo nur die Rede davon ist, dem Monopolisten, der sich 
nicht durch die Güte seines Productes, sondern nur durch 
hohe Zolle schützen kann, auf Kosten des Publicums auf- 
recht zu erhalten. 
Ich schließe denjenigen verehrten Mitgliedern mich 
an, die in das Princip unsers letzten Redners von der 
Bühne eingegangen sind und Minderung der Eingangs- 
zdlle beantragt haben. Diese Minderung nehme ich in 
Anspruch für alle Artikel, die der Landmann, der Hand- 
werker, der Fabrikant zu seinem Geschäfte bedarf, und 
die man im Lande selbst wegen Mangels an urstoff in 
nothwendiger Güte und Wohlfeilheit nicht erhalten 
kann. 
Man behauptet zwar auf der einen Seite, daß man 
im landwirthschaftlichen und Handwerksgebrauch manches, 
was vom Ausland hereinkommt, z. B. die fremden 
Eisen= und Stahlfabrikate entbehren könne. Dagegen hdrt 
man von der andern Seite, daß diese fremden Fabrikate
	        
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