Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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bey der Land--, Feld= und Gewerbearbest sich nicht em- 
behren lassen, und jetzt schon so hoch im Eingangsgoll 
belegt wurden, daß man bey deren unentbehrlichem Ankauf 
einer Steuer von 10 bis 20 fl. unterliege. Eben so kann 
ich auch den Vorschlag, Seiden-, Wollen= und Baum- 
wollenwaaren mit 40, 00 bis 100 fl. zu belegen, mir nicht 
eigen machen, denn 
1) der Schleichhandel findet in solchen hohen Joll- 
sätzen eine indirecte Aufforderung zu seinem Ge- 
werbe; 
2) das kbnigl. Aerar kann auf eine gesicherte Re- 
venue nicht rechnen, wenn es durch den zwar streng 
verpduten, aber durch den hohen Zollsatz doppelt 
aufgereizten Schleichhandel auf allen Seiten in den 
Staatögefällen verkürzt wird; 
3) der solide Kaufmann, der seine Waaren auf eine 
solche Weise nicht beziehen und zu den Hulfs- 
mitteln der Zolldefraudation sich nicht erniedrigen 
will, dieser wird in seinem Verkaufe dadurch be- 
nachtheiligt, weil andere, die sich auf Oefrau- 
dationen einlassen, wohlfeiler verkaufen können 
als er. 
Diesen letztern Umstand muß ich besonders zur Be- 
herzigung hinsichtlich der Gränzstädte empfehlen, denn 
dort werden Colonial -, Seiden -, Wollen= und Baum- 
wollenwaaren um mehr als 10 Proc. billiger ausgebo- 
ten, als bey ordentlicher Verzollung der Fall sepn kdunte. 
Der Hr. Referent hat in seinem Referat S. 15. 
und 10. die Nachtheile der hohen Jölle und den dadurch 
entstehenden Defraudationsreiz näher nachgewiesen; der 
letzte Redner von der Bühne hat jene Behauptungen be- 
stätigt; ich berufe mich daher auf die Stimme dieser beyp- 
den ehrenwerthen Collegen. Ich erkläre mich also gegen
	        
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