Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Die Einfuhr von Vieh ist nach dem Gesetzentwurfe 
zu hoch belegt. Nicht alles eingeführte Vieh ist Schlacht- 
vieh, sondern vieles dient, wie schon bemerkt ist, zur 
Zucht und Verbesserung der Racen. Durch hohe Ein- 
gangszdlle würde man daher den Oekonomen schaden, 
statt nutzen. Auch beklagt man die Gerber wegen 
Mangels an Häuten; durch den hohen Zoll auf eingehen- 
des Vieh belegt man aber auch die Häute; denn ich habe 
noch nie gehdrt, daß Ochsen ohne Häute hereingegangen sind. 
In Ansehung der Industrieerzeugnisse hat man den 
Grundsatz aufgestellt, man müsse alles dasjenige, was 
im Lande selbst erzeugt werden konnte, höher belegen. 
Wohl , wenn diese Waaren im genügenden Maße, in 
genügender Güte und zu guten Preisen im Lande erzeugt 
werden; aber es wäre eine verkehrte Maßregel, wenn 
man aus Hoffnung, eine Industrieart in das Land zu ziehen 
oder eine entstehende zu unterstützen, eine bereits blühen- 
de zerstdren würde. 
Unbegreiflich aber in jeder Hinsicht ist mir, daß 
man Maschinen, wenn sie von einem Kaufmann einge- 
führt werden, dem hohen Zoll von 5 fl. unterwirft. 
Der Kaufmann hat sie doch wohl nur, um sie zum Ge- 
brauche oder zum Verkaufe an einen, der sie braucht, 
kommen zu lassen. Warum soll derjenige, der sich aus 
Mangel an Verbindungen oder aus Furcht, an Spesen 
übernommen zu werden, an ein Handelshaus wendet, 
um sich gute Maschinen aus England zu verschreiben, 
einem Jolle unterworfen werden? Ich dächte, wir thü- 
ten besser, auf die Einführung von Maschinen Prämien 
zu setzen, wenigstens trage ich auf gänzliche Befrepung 
derselben vom Jolle an. 
In Ansehung der Einführung des geschnittenen 
Holzes aus Meiningen unterstütze ich den Antrag des 
Abg. Hrn. Clarus. Oie Meiningische Regierung ver-
	        
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