Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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nnterznsetzen. Darum schlug er vor, fie nur mit der 
Bedingung der Gültigkeit bis zum Jahre 1831 anzuneh- 
men. Allein diesen Vorschlag finde ich mit der Verfas,- 
sung in Widerspruch. Wir können die Bewilligung der 
Stenern mit keiner Bedingung verbinden, daher müssen wir 
den ZJollsäten entweder zustimmen, und dann koönnen wir 
nicht mehr zurück, oder wir müssen die Zustimmung ver- 
sagen, dann treten die vorigem Sätze wieder ein. Auch 
diese Betrachtung unerstützt meinen Vorschlag, keine Sätze 
üdber 20 fl. anzunehmen; so lange die Regierung die Er- 
mächtigung hat, die Zolle zu verändern, kann sie ja selbst 
wieder erhöhen, wie sie es für gut findet. 
Unter den Einwendungen gegen meinen Vorschlag ist 
auch vorgebracht worden, das neue Gewerbsgesetz mache 
hohe Zolle nothwendig, um den vielen Gewerbsleuten, die 
sich niederlassen, größern inländischen Absatz zu verschaffen. 
Allerdings geschehen in Folge der Gesetzgebung von 1325 
viel mehr Niederlassungen auf Gewerbe als ehemals, und 
es werden darüber viel Klagen geführt. Allein von wel- 
chen Gewerben kamen die meisten Klagen? Von denen, 
die für den Localbedarf arbeiten, von Schneidern, Schuh- 
machern, Tischlern, Tapezierern u. s. w. Diese sind aller- 
dings an vielen Orten übersetzt, allein ich glaube nicht, 
daß ihnen durch das Zollwesen geholfen werden konne, 
nd ihre Klagen werden die nemlichen bleiben, man mag 
die Zölle ganz aufheben oder die Sätze auf 1000 fl. 
steilen. 
Den Vorschlag, die fremden Handelsreisenden zu be- 
stenern, muß ich noch beräbren. Die Regierung wollte 
von dieser Steuer Umgang nehmen, sie hat in der Joll- 
ordnung davon keine Erwähnung mehr gemacht und der 
Ausschuß hat nicht für nothwendig gehalten, darauf wie- 
der anzutragen. Es ist besser, sie beruhen zu lassen. Oie
	        
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