aller Steuerzahler im Volke verbreitet wurde. Heute darf
man straflos behaupten: sie war durch und durch verlogen.
Was gedenkt die Regierung zu tun, um diesen Schaden
wiedergutzumachen! Sie müßte, wenn sie ein aus-
gesprochenes Reinlichkeitsgefühl besäße, jetzt die Begründung
des Urteils wider Helfferich vom 12. März 1920 ebenfalls
auf Reichskosten jedermann zugänglich machen. Ich bezweifle,
daß alle Zeitungen der regierenden Mehrheit den Wortlaut
ungekürzt veröffentlichen werden, auch wenn sie den Wappen-
spruch „Für Wahrheit, Freiheit und Recht!“ am Schilde
tragen. ·
Der bisherige Diktator Deutschlands konnte dies nur
werden, weil unter seinen Kollegen die Regentenfähigkeit sehr
dünn gesät ist. Vielleicht auch, weil er dreister war als sie; den
einen Scheidemann allenfalls ausgenommen. Nun ist er ge-
brandmarkt, nun ist er durch Gerichtsurteil ausgestoßen aus
der Reihe der Anständigen; nun wird er dadurch zum Wert-
messser für diejenigen, die noch zu ihm halten.
Der aus formalen Gründen Verurteilte, Helfferich, muß
die Kosten des Verfahrens tragen. Sie gehen bei diesem
Riesenprozeß wohl in die Hunderttausende. Daß dies ihm be-
vorstehen konnte, wußte der Mann. Er hat sich nicht nur mit
seiner Person, sondern auch mit seiner Habe für die Befreiung
des deutschen Volkes von Erzberger eingesetzt. Es wäre nur
billig, wenn da das deutsche Volk für ihn einspränge. Ich gebe
mein Scherflein dazu. Wer noch? Die „Tägliche Rund-
schau“ mag darüber quittieren. Helfferich freilich wird sicher
seine Ehre darein setzen, aus Eigenem die Kosten seines
Kampfes zu tragen. Dann mag er das Ergebnis der Samm-
lung zu einem vaterländischen Zwecke benutzen, zu dem jetzt
vor allem nötigen, zur Aufklärung unseres von seinen Gewalt-
habern belogenen und betrogenen Volkes.
Das Wichtigste dazu hat die Strafkammer getan. Alte
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