wichtigste Eingabe vom 18. September 1915 dem Gericht
vorenthalten; wenn sie nicht zufällig durch einen Helfferichschen
Jeugen im preußischen Handelsministerium aufgestöbert
worden wäre, hätten wir von ihr nichts erfahren.
Drittens hat Erzberger den Brief Thyssens, in dem ihm
auseinandergesetzt wurde, wo der Zimmermann das Loch ge-
lassen habe, nach seiner heutigen Erklärung als über-
flüssige Makulatur verbrannt. Es geht doch
nichts über die rührend kindliche Naivität dieses Mannes
— in der Beurteilung seiner Richter.
Dank dem Zeugen Ministerialdirektor Neuhaus erfahren
wir jetzt aus der Verlesung der genannten Eingabe — und
Erzberger hatte vertragsgemäß, wie von ihm selber und
anderen bekundet, alle Thyssenschen Erzeingaben bei den Be-
hörden zu vertreten —, daß noch am 18. September 1915
von der Thyssen-Gruppe die Annexion des Briey-Beckens zu
ihren Gunsten und, man hört und staunk, die Ein-
verleibungganz Belgiens und desbesetzten
Frankreichs verlangt wird. Mit eiserner Stirn ver-
kündet Erzberger, von dieser Eingabe höre er heute zum
erstenmal.
Selbstverständlich.
Anders hat es wohl auch kein Richter erwartet.
Nervös wird Erzberger nie, nur seine Umgebung fängt
an, unruhig zu werden, weil das Mauerwerk bröckelt und un-
erwartet Steinblöcke herniederkollern. Wohl nur im Ver-
sehen gibt Direktor Rabes zu, daß schon im ersten Kriegsjahr
— und im ersten Jahr war Erzberger doch noch nicht Auf-
sichtsrat bei Thossen — Erzberger über alle Eingaben der
Thyssen-Gruppe informiert worden sei und versprochen habe,
für sie zu wirken. Also doch auch für die Eingabe vom
28. August 1914, in der die Gruppe zum erstenmal um Zu-
teilung der Briey-Gruben bittet. Wenn er wollte, könnte
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