Full text: Hindenburg, Erzberger, Kapp

Erfinder ist mit Erzberger hereingefallen, gewißz, — aber 
Erzberger ist immer mit einer hohen Aussichtsrats- 
vergütung oder mit einem blauen Auge davongekommen! 
Von den 6000 Mark seiner Pnigodin-Anteile hat er nach 
seiner eigenen, durch seinen Anwalt verlesenen Bekundung 
5000 Mark abgestoßen. Dabon 2000 Mark an die Serum- 
werke, und zwar über pari zu 110 oder 115 v. H., während 
der Erfinder selbst erklärt, er wäre froh, wenn er 30 v. H. für 
seine Anteile bekäme. And immer bleibt noch ein Rätselrest 
zu lösen. Warum haben die Serumwerke n ur Erzberger die 
Anteile abgekauft und noch dazu so günstig für ihn? Der 
Direktor windet sich. NRein, Erzberger habe außer dem 
Pnigodin-Zucker nichts geschoben. Man habe zwar häufig 
Konferenzen mit ihm gehabt, aber nichts davon gehabt; die 
seien nur für ihn als Information interessant gewesen 
Es ist selbstverständlich, daß das Richterkollegium sich 
daraus „einen Vers macht“. Was uns noch dunkel ist, das 
wird dort oben klar. 
Man nennt das freie Beweiswürdigung. 
In solchen gefährlichen Augenblicken pflegt Herr Fried- 
länder, der eine der Anwälte Erzbergers, einen Tumult zu 
erregen. Es gibt allerlei Taktiken. Er übt nicht — nach 
Heine — die „Wanzentaktik des Sich-tot-stellens“, sondern die, 
plötzlich, in übertragenem Sinne, einen üblen Geruch hervor- 
zurufen. Er überschüttet einen Zeugen oder die Gegenpartei 
mit irgendwelchen heftigen Vorwürfen. Die Kberfallenen 
springen erregt auf, widersprechen, und schon scheint das 
eigentliche, das gefährliche Thema vergessen gu sein. Heute 
wird dem Geheimrat Juckenack, einem peinlich korrekten Be- 
amten der guten alten Zeit, unterstellt, daß er der Informator 
Helfferichs und somit Urheber des „Pnigodin vor Gericht“, 
also wohl nur Jeuge zweiter Klasse sei. Kein Wort davon ist 
wahr. Und auch aus dieser Taktik macht sich der Gerichtshof 
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