Erfinder ist mit Erzberger hereingefallen, gewißz, — aber
Erzberger ist immer mit einer hohen Aussichtsrats-
vergütung oder mit einem blauen Auge davongekommen!
Von den 6000 Mark seiner Pnigodin-Anteile hat er nach
seiner eigenen, durch seinen Anwalt verlesenen Bekundung
5000 Mark abgestoßen. Dabon 2000 Mark an die Serum-
werke, und zwar über pari zu 110 oder 115 v. H., während
der Erfinder selbst erklärt, er wäre froh, wenn er 30 v. H. für
seine Anteile bekäme. And immer bleibt noch ein Rätselrest
zu lösen. Warum haben die Serumwerke n ur Erzberger die
Anteile abgekauft und noch dazu so günstig für ihn? Der
Direktor windet sich. NRein, Erzberger habe außer dem
Pnigodin-Zucker nichts geschoben. Man habe zwar häufig
Konferenzen mit ihm gehabt, aber nichts davon gehabt; die
seien nur für ihn als Information interessant gewesen
Es ist selbstverständlich, daß das Richterkollegium sich
daraus „einen Vers macht“. Was uns noch dunkel ist, das
wird dort oben klar.
Man nennt das freie Beweiswürdigung.
In solchen gefährlichen Augenblicken pflegt Herr Fried-
länder, der eine der Anwälte Erzbergers, einen Tumult zu
erregen. Es gibt allerlei Taktiken. Er übt nicht — nach
Heine — die „Wanzentaktik des Sich-tot-stellens“, sondern die,
plötzlich, in übertragenem Sinne, einen üblen Geruch hervor-
zurufen. Er überschüttet einen Zeugen oder die Gegenpartei
mit irgendwelchen heftigen Vorwürfen. Die Kberfallenen
springen erregt auf, widersprechen, und schon scheint das
eigentliche, das gefährliche Thema vergessen gu sein. Heute
wird dem Geheimrat Juckenack, einem peinlich korrekten Be-
amten der guten alten Zeit, unterstellt, daß er der Informator
Helfferichs und somit Urheber des „Pnigodin vor Gericht“,
also wohl nur Jeuge zweiter Klasse sei. Kein Wort davon ist
wahr. Und auch aus dieser Taktik macht sich der Gerichtshof
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