heftigen Dombrowski-Artikel gegen Helfferich zu tun habe,
der im vorigen Sommer erschienen ist, gerade, als der Kampf
Helfferich-Erzberger auf dem Höhepunkt stand.
Herr Driesen sagt aus, das Material zu diesem Artikel
sei von einem Herrn X zusammengestellt, von einem Herrn B
eingesandt worden; er dürfe die Namen nicht nennen, aber
er versichere, sie hätten mit Erzberger nichts zu tun. Herrn
Dombrowski habe er die Sache mit der Bemerkung über-
geben: „Erzberger weiß von nichts.“ Das nimmt
den Gerichtshof baß wunder. LInd Helfferichs Rechtsbeistand
kann sich die boshafte Frage nicht verkneifen, ob die Be-
merkung nicht etwa gelautet hätte: „Erzberger — verstehen
Sie — weiß von nichts.“ Einerlei: der Wortlaut der Be-
merkung ist beschworen. Auch in der „Deutschen Allgemeinen
Zeitung" hat schon damals halbamtlich gestanden, der
Reichsfinanzminister Erzberger erkläre, er
habe von nichts gewußt. Nun sagt aber der jugendliche
Geheimrat Haemmer im Kreuzverhör aus, der von Herrn V
überreichte Artikel des Herrn X, der schließlich an Redakteur
Dombrowski gelangt sei, habe dem Minister Erzberger mit
den übrigen Eingängen des Tages vorgelegen; nur sei
er ohne jede Randbemerkung, ohne irgendeinen Vermerk, was
damit geschehen solle, an ihn, Haemmer, zurückgelangt, und
er habe auch kein Sterbenswörtchen mit dem Minister Erz-
berger darüber gesprochen, und der Artikel sei ebenso wortlos
an Driesen weitergegangen. AUnd von der in dem Regierungs-
organ veröffentlichten Erklärung Erzbergers, daß Erzberger
nichts wisse, habe Erzberger nichts gewußt
Die hat ganz insgeheim und hinterrücks Herr Driesen
verfaßt, denn er war, wie er sagt, als Pressechef „durchaus
selbständig“, hat auch nachher seinem Herrn keinen Vortrag
darüber gehalten, und Erzberger hat sich auch über die Notiz
der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“, daß er erkläre, von
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