Full text: Hindenburg, Erzberger, Kapp

können, daß der Gerichtshof sich sehr viel dabei denkt; 
vielleicht Ahnliches, wie schon vor Jahren das Kaiserliche 
Kanalamt in Kiel, das dienstlich an die vorgesetzte Stelle 
meldete, man werde bei nächster gleicher Gelegenheit diesen 
„unbeeinflußten“ Schiedsrichter Erzberger ablehnen müssen, 
denn die Sache sei doch geradezu unerhört. 
Bereits drei Wochen nach dem Schiedsspruch erhält 
Erzberger den gut dotierten Aufsichtsratsposten bei Julius 
Berger; die Einladung zu der Gesellschaftsversammlung, in 
der Erzbergers Wahl erfolgte, ist zweieinhalb Wochen vorher 
ausgegangen, also unmittelbar nach dem Schiedsspruch; und 
schon über ein Jahr vorher ist Erzberger der Posten 
angeboten und von ihm „für später“ akzeptiert worden. 
Aber selbstverständlich: weder Berger noch Erzberger er- 
kennen darin einen Zusammenhang, oder besser gesagt, be- 
kennen einen Zusammenhang. Man kann ja weder von 
dem Herrn Minister - Abgeordneten noch von seinen 
ungetauften oder betrübend mangelhaft getauften Geschäfts- 
freunden verlangen, daß sie offen erklären: „Nu, eine Hand 
wäscht eben die anderel!“ Denn dann hätte ja Helfferich 
recht, der in Erzberger keinen Staatsmann oder auch nur 
Volksmann sieht, sondern einen üblen Geschäftemacher, an 
dessen Perfidie und Anfähigkeit im übrigen das Deutsche 
Reich zugrunde gegangen sei. 
Beiläufig bemerkt, scheint Erzberger ziemlich wahllos 
seine Geschäftsfreundschaften in der goldenen Internationale 
zu pflegen. Die Firma Julius Berger ist während des 
Krieges wegen ihrer Unzuverlässigkeit für längere Zeit von 
Arbeiten für das Militär ausgeschlossen gewesen. Auch in 
der Berger-Affäre wird festgestellt, daß der heute beeidigte 
Erzberger und der im Vorverfahren unbeeidigte Erzberger 
einigermaßen verschiedene Aussagen gemacht haben. Es ist 
also dußerste Vorsicht am Platze; man sieht, wie sie Erzberger 
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