können, daß der Gerichtshof sich sehr viel dabei denkt;
vielleicht Ahnliches, wie schon vor Jahren das Kaiserliche
Kanalamt in Kiel, das dienstlich an die vorgesetzte Stelle
meldete, man werde bei nächster gleicher Gelegenheit diesen
„unbeeinflußten“ Schiedsrichter Erzberger ablehnen müssen,
denn die Sache sei doch geradezu unerhört.
Bereits drei Wochen nach dem Schiedsspruch erhält
Erzberger den gut dotierten Aufsichtsratsposten bei Julius
Berger; die Einladung zu der Gesellschaftsversammlung, in
der Erzbergers Wahl erfolgte, ist zweieinhalb Wochen vorher
ausgegangen, also unmittelbar nach dem Schiedsspruch; und
schon über ein Jahr vorher ist Erzberger der Posten
angeboten und von ihm „für später“ akzeptiert worden.
Aber selbstverständlich: weder Berger noch Erzberger er-
kennen darin einen Zusammenhang, oder besser gesagt, be-
kennen einen Zusammenhang. Man kann ja weder von
dem Herrn Minister - Abgeordneten noch von seinen
ungetauften oder betrübend mangelhaft getauften Geschäfts-
freunden verlangen, daß sie offen erklären: „Nu, eine Hand
wäscht eben die anderel!“ Denn dann hätte ja Helfferich
recht, der in Erzberger keinen Staatsmann oder auch nur
Volksmann sieht, sondern einen üblen Geschäftemacher, an
dessen Perfidie und Anfähigkeit im übrigen das Deutsche
Reich zugrunde gegangen sei.
Beiläufig bemerkt, scheint Erzberger ziemlich wahllos
seine Geschäftsfreundschaften in der goldenen Internationale
zu pflegen. Die Firma Julius Berger ist während des
Krieges wegen ihrer Unzuverlässigkeit für längere Zeit von
Arbeiten für das Militär ausgeschlossen gewesen. Auch in
der Berger-Affäre wird festgestellt, daß der heute beeidigte
Erzberger und der im Vorverfahren unbeeidigte Erzberger
einigermaßen verschiedene Aussagen gemacht haben. Es ist
also dußerste Vorsicht am Platze; man sieht, wie sie Erzberger
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