Full text: Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund. 1870. (1)

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Miderftand gegen Miilitairperfonen bei Auzubung ihres Dienftes $. 113. 
Beleidigung derfelben $. 196. DBeltechung verjelben 88. 333. 335. ]. 
auh Bundesheer, Bundesmarine, Mannihaften, Soldaten. 
Minderjährige, Antrag auf Beitrafung $. 65. Entführung einer minder- 
jährigen PBerjon, um fie zum DBetteln oder zu unfiltlihen Zweden zu 
gebrauden $. 225. Entführung einer minderjährigen Rrauensperjon 
$. 237. Gtrafe für das unerlaubte SKrebitgeben an Minderjährige 
$$. 301. 302. |. auch Zugendlihe Berfonen, Kinder. 
Mineralien, Strafe für die unbefugte Gewinnung von Mineralien $.370. Nr.2. 
Mäßhandlungen, Beitrafung derfelben $. 223. |. Beleidigung, Körper- 
verlegung. 
Monat, Berechnung der nad) Monaten beftimmten %reiheitäftrafen $. 19. 
Montirungsfiüide, Beitrafung Desjenigen, welcher Montirungsftüde von einem 
Unteroffizier oder Soldaten fuuft oder zum Pfande nimmt $. 370. Nr. 8. 
Mord, Begrin und Strafe $. 211. Mord oder Berfuch ded Mordes an dem 
Bundesoberhaupt oder an dem Landesheren. $. 80. Bedrohung mit 
Mord $. 254. Brandftiftung, um einen Mord zu begehen $. 307. 
Nr. 25 8. 325. Einf.-Gei. $. 4 Mer von dem Vorhaben eines 
Mordes Kenntniß erhält, muB Anzeige machen $. 139. 
Munition, miderreghtliche Zueignung der bei den Uebungen der Artillerie ver- 
Ichofjenen Munition $. 291. |. aud) Kriegsbedürfnifje, Sciep- 
ulver. 
Münsperbreiien (Dlünzvergehen), Begriff und Strafe $$. 146—152. Be: 
Itrafung des im Auslande begangenen Dlüngverbrecdhens $. 4. Nr. 1. 2. 
Mer von dem Vorhaben eines Münzverbrecdhene Kenntniß erhält, muß 
Anzeige an $. 139. | 
Müpiggong, Be trafung der PVerfonen, welche dem Müpiggange ergeben find 
. 361. Nr. 4. Cinfperrung derjelben in ein: Arbeitghau& $. 362. j. 
auch Arbeitsichen. 
Mutter, Tödtung ihres unehelihen Kindes $. 217. Abtreibung der Leibes- 
frucht 8. 218. Ausfeßung oder Verlaffen dee Kindes $. 221. 5. Eltern. 
N. 
Nahlap, Vollitredung einer Geldftrafe in den Nadlag $. 30. 
Nadridten, Seltenlung desjenigen, welcher geheime Nachrichten an eine andere 
Negierung mittheilt oder öffentlich befannt maht $. 92. Nr. 1. 
Nacıtzeit, Diebftahl zur Nuchtzeit in einem bewohnten Gebäude 8.243. Str. 7. 
Raub $. 250. Nr. 4. Unbefugtes Sagen zur Nachtzeit $. 293. Un- 
berechtigtes Fifchen und Krebjen $. 296. Anzündung von Feuer auf der 
ee 3 Nachtzeit SI. 322. 325. 326; im Fall des Krieges ıc. 
inf.-Gel. $. 4. 
Nahrungsmittel von unbeveutendem Merthe, Entwendung derjelben zum Ver: 
brauch $. 370. Nr. 5. und Schlußjah. |. aud) EBmwanren. 
Kamen, Führung eines falfchen Namens $. 360. Nr.8. Mikbraud fremder 
Namen bei Waarenbezeihhnungen $. 287. 
Nießpbrauger, |. Nubnieper. 
Norodentihe Bund, }. Bund, Bundesgebiet, Bundesverfafjung ıc. 
Notare, Offenbarung von Privatgeheimniffen $. 300. Notare find ala 
Beamte anzufehen $. 359. 
Notariat, als öffentliches Amt $. 31; j. Amt. 
Nöthinung eines Anderen zu einer ftrafbaren Handlung durch unmwiderftehliche 
Gewalt $. 52. Nöthigung eines Anderen zu einer Handlung .oder Unter- 
laffung durdy Gewalt oder Drohung $. 240. Strafe, wenn die NRöthi- 
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