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Pond, geitohlene, geraubte und unterfchlagene Sachen zc. dürfen nicht als
Pfand angenommen werden $. 259; eben fo nicht Montirungd- und
Armaturftüde von einem Unteroffizier oder Soldaten $. 370. Nr. 3.
Diandgläubiger, Wegnahme der eigenen Sade x. aus dem Befibe des
Tfandgläubigers ‘ 289.
Pfondleiher, Beltrafung derjelben für den unbefugten Gebrauh der ihnen
verpfändeten Sachen $. 290. Selteafung derjelben, wenn fie bei Aus-
übung ihres Gemwerbed den darüber erlaffenen Anordnungen zuwider
handeln $. 360. Nr. 12.
Dfändung, Bejeitigung gepfändeter Sachen $. 137.
Dierde, Beitrafung desjenigen, weldher Pferde auf öffentlichen Straßen und
Pläten zureitet $. 366. Nr. 25 weldyer Steine oder Unrath auf Pferde
wirft $. 366. Nr. 7. YTutterdiebftahl $. 370. Nr. 6. f. auch Thiere.
Dflegeeltern, Beitrafung derjelben wegen Unzucht mit ihren Kindern $. 174.
Nr. 1. Pflegeeltern werden zu den Angehörigen gerechnet $. 52. j. An=
gehörige, Eltern.
Plaggenhauen auf fremden Grundftüden $. 370. Nr. 2.
Blakat, j. Anichlag.
Dläne, f. Feitungspläne, Operationdpläne,
Platten, die zu ftrafbaren Schriften und Abbildungen gebrauchten Platten
und Formen follen unbraudbar gemacht werden Ss, 41.42. Anfertigung
oder Anfhaffung von Platten und Yormen zur Begehung eined Dlünz-
verbrecheng $. 151. Unbefugte Anfertigung und Abdrud von Blatten
$. 360. Nr. 46. inziehung derfelben $. 360. Schlupiat.
Pläbe, Beitrafung desjenigen, welcher im Sriege befette Pläbe in feindliche
Gewalt bringt $. 90. Nr. 1. Einf.-Gei. | 4.
Diebitahl an Keijegenät und Trandportjachen auf einem öffentlichen
Plage $. 243. Nr. 4. Raub auf einem öffentlichen Plate $. 250. Nr. 3.
Beihädigung der zur DVerjchönerung öffentlicher Pläbe dienenden
Gegenftände $. 304. MWebertretungen gegen die Sicherheit, Reinlichkeit
und den Berkehr auf öffentlichen Pläaten $. 366. Nr. 2. 3. 8-10;
$. 367. Nr. 12. 14.
Politifche Rechte, Unfähigkeit zur Ausübung derjelben wegen Aberfennung der
bürgerlihen Ehrenrechte $. 34. Nr. 4. I. Staatsbürgerlide Rechte,
Volitiiche. Körperfchaft, Beleidigung derfelben $. 197.
Polizei-Auffiht, Eintritt und Wirkungen derfelben $$. 38. 39. Auf Polizei-
Auffiht fann au) beim Verfuch erkannt werden $. 45; aber nicht gegen
jugendliche Verbrecher $. 57. Nr. 5. Volizei-Aufficht beim Zujammen-
treffen mehrerer Freiheitsitrafen $. 76.
Auf Poligei-Aufficht ann erfannt werden: beim DVerfud eines mit
dem Tode oder lebenslänglihem Zuchthaus bedrohten Verbrechens $. 44;
beim Aufruhr 8. 115; Landfrievdensbruh $. 125; Münzverbredien
$. 146; Kuppelei $$. 180. 181; Diebftahl und Unterfchlagung $. 248;
Raub und Erpreffung $. 2565 Hehlerei $. 262; gewerbemäßiger Sagd-
fontravention $. 294; bei gemeingefährlichen WVerbrechen $. 325.
Beitrafung der unter PBolizei-Aufficht, geitellten Perfonen, wenn fie
den ihnen auferlegten Beichränkungen zuwiderhandeln $. 361. Nr. 1.
Polizeiftunde, DBerweilen in einer Schanfftube oder einem Bergrügungslofal
über die :Bolizeiltunde hinaus $. 365.
Bolizeinerordnungen über die Sicherheit, Reinlichkeit und Ruhe auf öffent:
lihen Straßen, Wegen und Wläben, Webertretung derjelben $. 366.
Nr. 10. S. auh Bauten, Feuer, Yeldpolizet.
Poflbeamte, Beitrafung derfelben für die Eröffnung und Unterfchlagung von
Briefen und Padeten $$. 354. 358.