Full text: Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund. 1870. (1)

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Pond, geitohlene, geraubte und unterfchlagene Sachen zc. dürfen nicht als 
Pfand angenommen werden $. 259; eben fo nicht Montirungd- und 
Armaturftüde von einem Unteroffizier oder Soldaten $. 370. Nr. 3. 
Diandgläubiger, Wegnahme der eigenen Sade x. aus dem Befibe des 
Tfandgläubigers ‘ 289. 
Pfondleiher, Beltrafung derjelben für den unbefugten Gebrauh der ihnen 
verpfändeten Sachen $. 290. Selteafung derjelben, wenn fie bei Aus- 
übung ihres Gemwerbed den darüber erlaffenen Anordnungen zuwider 
handeln $. 360. Nr. 12. 
Dfändung, Bejeitigung gepfändeter Sachen $. 137. 
Dierde, Beitrafung desjenigen, weldher Pferde auf öffentlichen Straßen und 
Pläten zureitet $. 366. Nr. 25 weldyer Steine oder Unrath auf Pferde 
wirft $. 366. Nr. 7. YTutterdiebftahl $. 370. Nr. 6. f. auch Thiere. 
Dflegeeltern, Beitrafung derjelben wegen Unzucht mit ihren Kindern $. 174. 
Nr. 1. Pflegeeltern werden zu den Angehörigen gerechnet $. 52. j. An= 
gehörige, Eltern. 
Plaggenhauen auf fremden Grundftüden $. 370. Nr. 2. 
Blakat, j. Anichlag. 
Dläne, f. Feitungspläne, Operationdpläne, 
Platten, die zu ftrafbaren Schriften und Abbildungen gebrauchten Platten 
und Formen follen unbraudbar gemacht werden Ss, 41.42. Anfertigung 
oder Anfhaffung von Platten und Yormen zur Begehung eined Dlünz- 
verbrecheng $. 151. Unbefugte Anfertigung und Abdrud von Blatten 
$. 360. Nr. 46. inziehung derfelben $. 360. Schlupiat. 
Pläbe, Beitrafung desjenigen, welcher im Sriege befette Pläbe in feindliche 
Gewalt bringt $. 90. Nr. 1. Einf.-Gei. | 4. 
Diebitahl an Keijegenät und Trandportjachen auf einem öffentlichen 
Plage $. 243. Nr. 4. Raub auf einem öffentlichen Plate $. 250. Nr. 3. 
Beihädigung der zur DVerjchönerung öffentlicher Pläbe dienenden 
Gegenftände $. 304. MWebertretungen gegen die Sicherheit, Reinlichkeit 
und den Berkehr auf öffentlichen Pläaten $. 366. Nr. 2. 3. 8-10; 
$. 367. Nr. 12. 14. 
Politifche Rechte, Unfähigkeit zur Ausübung derjelben wegen Aberfennung der 
bürgerlihen Ehrenrechte $. 34. Nr. 4. I. Staatsbürgerlide Rechte, 
Volitiiche. Körperfchaft, Beleidigung derfelben $. 197. 
Polizei-Auffiht, Eintritt und Wirkungen derfelben $$. 38. 39. Auf Polizei- 
Auffiht fann au) beim Verfuch erkannt werden $. 45; aber nicht gegen 
jugendliche Verbrecher $. 57. Nr. 5. Volizei-Aufficht beim Zujammen- 
treffen mehrerer Freiheitsitrafen $. 76. 
Auf Poligei-Aufficht ann erfannt werden: beim DVerfud eines mit 
dem Tode oder lebenslänglihem Zuchthaus bedrohten Verbrechens $. 44; 
beim Aufruhr 8. 115; Landfrievdensbruh $. 125; Münzverbredien 
$. 146; Kuppelei $$. 180. 181; Diebftahl und Unterfchlagung $. 248; 
Raub und Erpreffung $. 2565 Hehlerei $. 262; gewerbemäßiger Sagd- 
fontravention $. 294; bei gemeingefährlichen WVerbrechen $. 325. 
Beitrafung der unter PBolizei-Aufficht, geitellten Perfonen, wenn fie 
den ihnen auferlegten Beichränkungen zuwiderhandeln $. 361. Nr. 1. 
Polizeiftunde, DBerweilen in einer Schanfftube oder einem Bergrügungslofal 
über die :Bolizeiltunde hinaus $. 365. 
Bolizeinerordnungen über die Sicherheit, Reinlichkeit und Ruhe auf öffent: 
lihen Straßen, Wegen und Wläben, Webertretung derjelben $. 366. 
Nr. 10. S. auh Bauten, Feuer, Yeldpolizet. 
Poflbeamte, Beitrafung derfelben für die Eröffnung und Unterfchlagung von 
Briefen und Padeten $$. 354. 358. 
 
	        
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