Reifepa, i. Pa ($. 275. Nr. 2. $. 363.).
Reiten, zu jchnelles Heiten in Städten und Dörfern, Zureiten von Sferden
auf öffentlichen Straßen und Pläten $. 366. Nr. 2. Vnbefugtes Reiten
über fremde Gärten, Wiejen, Aeder ıc. $. 368. Nr. 9.
Keligion, Vergehen, welche fich auf die Religion beziehen $$. 166—168.
Religionsdiener, |. Seiitliche.
Religionsgefelihaften, Beihimpfung derjelben, ihrer Einrichtungen und &e-
bräucdhe $. 166. Störung ihrer gottesdienftlichen Verrichtungen $$. 167.
339. Beihädigung oder Zeritörung von Gegenftänden der Derehrung
304
Rentenanfalten, unbefugte Errichtung derjelben! $. 360. Nr. 9.
Reparaturen, j. Ausbejjerung ($. 367. Nr. 13. 14.)
Rejerniften, Auswanderung derfelben ohne Erlaubnik $. 360. Nr. 3.
Neziprogität gesen andere Staaten, |. Gegenjeitigfeit ($$. 102.
103. 287.).
Richter, Annahme von Gejchenfen, Beitechung 88. 334. 335. Bejirafung
Ag Richterd, welcher fich einer Beugung des Necht3 fchuldig macht
. 836.
Niffe von Teltungen, |. Teitungspläne.
Küdfall beim Diebftahl SS. 244. 245; beim Haube $. 250. Nr. 5; bei der
Hehlerei $. 261; beim Betruge $. 264.
Rügen der Vorgejegten gegen ihre Untergebenen $. 198.
Ruhe, Vebertretung der zur Erhaltung der Ruhe auf den Straßen, Wegen
und Plägen erlaffenen Wolizeiverordnungen $. 366. Nr. 10.
©.
Saden, Beihädigung und Zerftörung von Eadıen $$. 303—305.
Sadverfländige, Beitrafung eines Sachverftändigen, welcher wiffentlich ein
falfches Gutachten abgiebt und beeidigt $$. 154. 155. Nr. 2. 88. 157.
161. DVorihügung faljcher Entihuldigaungsurjahen von Geiten eines
nicht erjchienenen Sacdverjtändigen $. 138.
Sammlungen, Bejhädigung der in öffentlichen Sammlungen aufbewahrten
Gegenjtände $. 304.
Sandgraben auf fremden’ Grunditüden $. 370. Nr. 2.
Shaffner, Beitrafung derjelben wegen Untreue $. 266. Nr. 3.
a in einer Schanfftube über die gebotene Polizeiftunde
inaus $. .
Schauer, Beitrafung derfelben wegen Untreue $. 266. Nr. 3.
Schiedsrichter, Annahme von Geichenfen, Beftehung $$. 334. 335. Beften-
I © Sojieberichters, welcher fi) einer Beugung des Rechte jchuldig
madıt $.
Schießen an bewohnten Orten $. 367. Nr. 8. und Schlußfab; deögl. in der
Nähe von Gebäuden x. $. 368. Nr. 7.
Schießgewehr, j. Gewehr ($$. 295. 367. Nr. 8. und 9.).
Schießpulver (Schiehbedarf), Beftrafung desjenigen, welcher im Kriege Bor-
räthe von Schiekbedarf in feindliche Gewalt bringt ‚oder zerftört $. 90.
Nr. 2. Einf.-Gef. $. 2; welcher Vorräthe von Scießbedarf aufjammelt
$. 360. Nr. 2. und Schlußfag; ohne polizeiliche Erlaubnig Schiegpulner
zubereitet $. 367. Nr. 4; bei der Aufbewahrung oder Beförderung von
Schieppulver die deshalb ergangenen Verordnungen nicht befolgt $. 867.
‚Rr. 5. . au) Pulver.
Shiehflände der Truppen, widerrechtliche Zueignung von Kugeln aus. den
KRugelfängen $. 291.