Full text: Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund. 1870. (1)

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Schifffahrt, Zerftörung oder Auslöfchung der zur Sicherung der EC dhifffahrt 
beftimmten Teuerzeichen und fonftigen Zeichen 88. 322. 325. 326; im 
Fall de Krieged oder der Crflärung in Kriegezuitand inf.- 
Gel. $. 4. 
SHifffohrtsbeamte, unterlaffene Aufitellung der zur Sicherheit der Schifffahrt 
beftimmten Zeichen $$. 322. 325. 326. 
Schiffe, Beitrafung desjenigen, welcher im Kriege Schiffe und Yahrzeuge der 
Kriegemarine zerftört oder in feindliche Gewalt bringt $. 90. Nr. 2, 
Einf.-Sef. $. 4; die zur Verhütung ded3-Zujammenftoßend der Schiffe 
auf See erlaffenen Verordnungen übertritt $. 145; einen Menjchen ent- 
führt, um ihn in audwärtige Schiffönienfte zu bringen $. 234. 
Diebftahl in einem bewohnten Schiffe $. 243. Nr. 7. Borjäblich 
verurfachted Stranden oder Sinfen eines Sciffed $$. 323. 325. 326; 
indbefonbere eined verficherten Schiffed in betrügerifcher Abficht $. 265; 
Strandung oder Sinfen eined Schiffed in Yolge unrichtiger Teuer: 
zeichen 2c. $$. 322. 325. 326. Einf.-Gef. $. 4. Zerftörung eines frem- 
den Schiffes $. 305. Branpftiftung an Schiffen SS. 306—310. 325. 
Schiffer (Schiffsmann), Annahme verbotener Gegenjtände un Bord $. 297, 
Beftrafung der Schifföleute, welche mit der Heuer entlaufen oder fid 
verborgen halten $. 298. | . 
Schlageifen, unbefugted Legen derfelben $. 367. Nr. 8. und Schlußiak. 
ES hjlägerei, Körperverlegung und Tödtung bei einer Schlägerei SS. 227. 228, 
Beftrafung desjenigen, welcher fich bei einer Schlägerei einer Schuß-, 
Stid)- oder Hiebwaffe bebient $. 367. Nr. 10. | 
Schlenjen, vorfägliche Beihädigung und Zerftörung derjelben $$. 321. 325. 
326. Ausbefferung von Schleufen ohne die erforderlichen Sicherungs- 
maßregeln $. 367. Nr. 14. 
Schlitten, verbotened? Fahren mit Schlitten ohne fejte Deichjel und ohne 
GSeläute $. 366. Nr. 4. 
Schloffer, Beitrafung derfelben für unbefugte Anfertigung von Schlüffeln, 
Deffnung von Schlöffern x. $. 369. Nr. 1. 
Schlüffel, unbefugte Anfertigung von Schlüffeln $. 369. Nr. 1. Diebftahl 
mit falihen Schlüffeln $. 243. Nr. 3. 4. 
Schöffen, Schöffendienit gilt als ein. öffentliches Amt $. 31. Borfehügung 
falfcher Entichuldigungsurjadyen von Seiten eines Schöffen $. 138. Be- 
jtechung eines Schöffen, Annahme von Geichenken SS. 334. 335. 
Söonungen, unbefugtes Gehen, Reiten, Fahren über Schonungen $. 368. 
r 
Schonzeit, unbefugtee Sagen während der Schonzeit $. 293. 
Scornfteine, unterlaffene Reinigung berjelben $. 368. tr. 4. 
Schriften, Aufforderung zum Hochverrath durd öffentliche Ausstellung von 
Schriften $. 85; deögl. zum Ungehorfam gegen die Gefebe und gegen 
die Anordnungen der Obrigkeit 8 110; vesgl. zu einer anderen Straf. 
baren Handlung $. 111. Derkauf, Ausftellung und Verbreitung un- 
züchtiger Schriften $. 184; beleinigender Schriften 58. 186. 187. 200. 
Strafbare Schriften und die dazu gebrauchten Platten und Formen jollen 
unbrauchbar gemacht werden $$. 41. 42. 
Anfertigung unechter Stempelabdrüde für Drudfachen und Schrift: 
ftüde $. 275. Nr. 2. 
Shuldverfhreibungen auf den Snhaber, Nachmachung und Berfälfchung der- 
jelben $$. 149. 360. Nr. 6. und Schlußjat. 
Schubwehr, MWiderftand gegen Mannjchaften der Schußwehr $. 113. 
Beihädigung und Zerftörung von Schubwehren $$. 321. 325. 326. 
Schwangere, Abtreibung oder Tödtung der Leibeöfrucht $$. 218—220.
	        
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