Full text: Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund. 1870. (1)

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Schifffahrt , Zerstörung oder Auslöschung der zur Sicherung der  Schifffahrt 
bestimmten Feuerzeichen und sonstigen Zeichen §§. 322. 325. 326 ; im 
Fall des Krieges oder der Erklärung in Kriegszustand Einf.= 
Ges. §. 4. 
Schifffahrtsbeamte, unterlassene Aufstellung der zur Sicherheit der Schifffahrt 
bestimmten Zeichen §§. 322. 325. 326. 
Schiffe, Bestrafung desjenigen, welcher im Kriege Schiffe und Fahrzeuge der 
Kriegsmarine zerstört oder in feindliche Gewalt bringt §. 90. Nr. 2. 
Einf.=Ges. §. 4 ; die zur Verhütung des   Zusammenstoßens der Schiffe 
auf See erlassenen Verordnungen übertritt §. 145 ; einen Menschen ent= 
führt, um ihn in auswärtige Schiffsdienste zu bringen §. 234. 
Diebstahl in einem bewohnten Schiffe §. 243. Nr. 7. Vorsätzlich 
verursachtes Stranden oder Sinken eines Schiffes §§. 323. 325. 326 ; 
insbesondere eines versicherten Schiffes in betrügerischer Absicht §. 265 ; 
Strandung oder Sinken eines Schiffes in Folge unrichtiger Feuer= 
zeichen 2c. §§. 322. 325. 326. Einf.=Ges. §. 4. Zerstörung eines frem= 
den Schiffes §. 305. Brandstiftung an Schiffen §§. 306—310. 325. 
Schiffer (Schiffsmann), Annahme verbotener Gegenstände an Bord §. 297. 
Bestrafung der Schiffsleute , welche mit der Heuer entlaufen oder sich 
verborgen halten §. 298.   
Schlageisen, unbefugtes Legen derselben §. 367. Nr. 8. und Schlußsatz. 
 Schlägerei, Körperverletzung und Tödtung bei einer Schlägerei §§. 227. 228. 
Bestrafung desjenigen , welcher sich bei einer Schlägerei einer Schuß=, 
Stich= oder Hiebwaffe bedient §. 367. Nr. 10.  
Schleusen, vorsätzliche Beschädigung und Zerstörung derselben §§. 321. 325. 
326. Ausbesserung von Schleusen ohne die erforderlichen Sicherungs= 
maßregeln §. 367. Nr. 14. 
Schlitten , verbotenes Fahren mit Schlitten ohne feste Deichsel und ohne 
Geläute §. 366. Nr. 4. 
Schlosser , Bestrafung derselben für unbefugte Anfertigung von Schlüsseln, 
Oeffnung von Schlössern 2c. §. 369. Nr. 1. 
Schlüssel , unbefugte Anfertigung von Schlüsseln §. 369. Nr. 1. Diebstahl 
mit falschen Schlüsseln §. 243. Nr. 3. 4. 
Schöffen , Schöffendienst gilt als ein öffentliches Amt §. 31. Vorschützung 
falscher Entschuldigungsursachen von Seiten eines Schöffen §. 138. Be= 
stechung eines Schöffen, Annahme von Geschenken §§. 334. 335. 
Schonungen , unbefugtes Gehen , Reiten , Fahren über Schonungen §. 368. 
Nr.   9. 
Schonzeit, unbefugtes Jagen während der Schonzeit §. 293. 
Schornsteine, unterlassene Reinigung derselben §. 368. Nr. 4. 
Schriften , Aufforderung zum Hochverrath durch öffentliche Ausstellung von 
Schriften §. 85 ; desgl. zum Ungehorsam gegen die Gesetze und gegen 
die Anordnungen der Obrigkeit §. 110 ; desgl. zu einer anderen straf= 
baren Handlung §. 111. Verkauf , Ausstellung und Verbreitung un= 
züchtiger Schriften §. 184 ; beleidigender Schriften §§. 186. 187. 200. 
Strafbare Schriften und die dazu gebrauchten Platten und Formen sollen 
unbrauchbar gemacht werden §§. 41. 42. 
Anfertigung unechter Stempelabdrücke für Drucksachen und Schrift= 
stücke §. 275. Nr. 2. 
Schuldverschreibungen auf den Inhaber, Nachmachung und Verfälschung der= 
selben §§. 149. 360. Nr. 6. und Schlußsatz. 
Schutzwehr, Widerstand gegen Mannschaften der Schutzwehr §. 113. 
Beschädigung und Zerstörung von Schutzwehren §§. 321. 325. 326. 
Schwangere, Abtreibung oder Tödtung der Leibesfrucht §§. 218—220.