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Schifffahrt , Zerstörung oder Auslöschung der zur Sicherung der Schifffahrt
bestimmten Feuerzeichen und sonstigen Zeichen §§. 322. 325. 326 ; im
Fall des Krieges oder der Erklärung in Kriegszustand Einf.=
Ges. §. 4.
Schifffahrtsbeamte, unterlassene Aufstellung der zur Sicherheit der Schifffahrt
bestimmten Zeichen §§. 322. 325. 326.
Schiffe, Bestrafung desjenigen, welcher im Kriege Schiffe und Fahrzeuge der
Kriegsmarine zerstört oder in feindliche Gewalt bringt §. 90. Nr. 2.
Einf.=Ges. §. 4 ; die zur Verhütung des Zusammenstoßens der Schiffe
auf See erlassenen Verordnungen übertritt §. 145 ; einen Menschen ent=
führt, um ihn in auswärtige Schiffsdienste zu bringen §. 234.
Diebstahl in einem bewohnten Schiffe §. 243. Nr. 7. Vorsätzlich
verursachtes Stranden oder Sinken eines Schiffes §§. 323. 325. 326 ;
insbesondere eines versicherten Schiffes in betrügerischer Absicht §. 265 ;
Strandung oder Sinken eines Schiffes in Folge unrichtiger Feuer=
zeichen 2c. §§. 322. 325. 326. Einf.=Ges. §. 4. Zerstörung eines frem=
den Schiffes §. 305. Brandstiftung an Schiffen §§. 306—310. 325.
Schiffer (Schiffsmann), Annahme verbotener Gegenstände an Bord §. 297.
Bestrafung der Schiffsleute , welche mit der Heuer entlaufen oder sich
verborgen halten §. 298.
Schlageisen, unbefugtes Legen derselben §. 367. Nr. 8. und Schlußsatz.
Schlägerei, Körperverletzung und Tödtung bei einer Schlägerei §§. 227. 228.
Bestrafung desjenigen , welcher sich bei einer Schlägerei einer Schuß=,
Stich= oder Hiebwaffe bedient §. 367. Nr. 10.
Schleusen, vorsätzliche Beschädigung und Zerstörung derselben §§. 321. 325.
326. Ausbesserung von Schleusen ohne die erforderlichen Sicherungs=
maßregeln §. 367. Nr. 14.
Schlitten , verbotenes Fahren mit Schlitten ohne feste Deichsel und ohne
Geläute §. 366. Nr. 4.
Schlosser , Bestrafung derselben für unbefugte Anfertigung von Schlüsseln,
Oeffnung von Schlössern 2c. §. 369. Nr. 1.
Schlüssel , unbefugte Anfertigung von Schlüsseln §. 369. Nr. 1. Diebstahl
mit falschen Schlüsseln §. 243. Nr. 3. 4.
Schöffen , Schöffendienst gilt als ein öffentliches Amt §. 31. Vorschützung
falscher Entschuldigungsursachen von Seiten eines Schöffen §. 138. Be=
stechung eines Schöffen, Annahme von Geschenken §§. 334. 335.
Schonungen , unbefugtes Gehen , Reiten , Fahren über Schonungen §. 368.
Nr. 9.
Schonzeit, unbefugtes Jagen während der Schonzeit §. 293.
Schornsteine, unterlassene Reinigung derselben §. 368. Nr. 4.
Schriften , Aufforderung zum Hochverrath durch öffentliche Ausstellung von
Schriften §. 85 ; desgl. zum Ungehorsam gegen die Gesetze und gegen
die Anordnungen der Obrigkeit §. 110 ; desgl. zu einer anderen straf=
baren Handlung §. 111. Verkauf , Ausstellung und Verbreitung un=
züchtiger Schriften §. 184 ; beleidigender Schriften §§. 186. 187. 200.
Strafbare Schriften und die dazu gebrauchten Platten und Formen sollen
unbrauchbar gemacht werden §§. 41. 42.
Anfertigung unechter Stempelabdrücke für Drucksachen und Schrift=
stücke §. 275. Nr. 2.
Schuldverschreibungen auf den Inhaber, Nachmachung und Verfälschung der=
selben §§. 149. 360. Nr. 6. und Schlußsatz.
Schutzwehr, Widerstand gegen Mannschaften der Schutzwehr §. 113.
Beschädigung und Zerstörung von Schutzwehren §§. 321. 325. 326.
Schwangere, Abtreibung oder Tödtung der Leibesfrucht §§. 218—220.