Full text: Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund. 1870. (1)

— 138 — 
Steine , Bestrafung desjenigen , welcher Steine auf Menschen und Thiere, 
gegen fremde Häuser oder in Gärten wirft §. 366. Nr. 7 ; welcher 
Steine von Wegen oder fremden Grundstücken wegnimmt §. 370. Nr. 2. 
Stempel , Anfertigung oder Anschaffung von Stempeln zum Zweck eines 
Münzverbrechens §. 151. Unbefugte Anfertigung und Abdruck von 
Stempeln §. 360. Nr. 4—6. Einziehung derselben §. 360. Schlußsatz. 
Stempelpapier (Stempelmarken, Stempelblankette, Stempelabdrücke), Gebrauch 
falschen Stempelpapiers 2c. §. 275. Nr. 1. Anfertigung unechten Stem= 
pelpapiers 2c. §. 275. Nr. 2. Fälschung echten Stempelpapiers 2c. §. 275. 
Nr. 3. Nochmaliger Gebrauch schon verwendeten Stempelpapiers zu 
anderen stempelpflichtigen Urkunden §. 276. Verkauf schon gebrauchter 
Stempelpapiere , Stempelmarken 2c. §. 364. Anfertigung von Platten 
und   Formen zur Darstellung des Stempelpapiers §. 360. Nr. 4. und 
Schlußsatz. 
Sterbekassen, unbefugte Errichtung derselben §. 360. Nr. 9. 
Steuerbeamte , widerrechtliche Erhebung und Unterschlagung von Steuern 
und Abgaben §. 353. 
Steuerkontraventionen, die besonderen Bestimmungen darüber bleiben in 
Kraft Einf.=Ges. §. 2. Verjährung der Bier= und Branntweinsteuer= 
Kontraventionen Einf.=Ges. §. 7.  
Steuern, widerrechtliche Erhebung derselben §§. 353. 358. 
Stiche, s. Stempel , Siegel. 
Stimmrecht, Unfähigkeit , in öffentlichen Angelegenheiten zu stimmen , wegen 
Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte §. 34. Nr. 4. Verhinderung 
eines Mitgliedes der gesetzgebenden Versammlung in der Ausübung seines 
Stimmrechts durch Drohungen oder Gewalt §§. 106. 339. Verhinderung 
eines Staatsbürgers §§. 107. 339. s. auch Wahlstimme.  
Stimmzettel , Verbrechen und Vergehen in Bezug auf die Sammlung von 
Stimmzetteln §. 108. 
Strafe, keine Strafe ohne gesetzliche Bestimmung §. 2. Verschiedene Arten 
der Strafe §§. 13—42. Nur auf die im Strafgesetzbuch enthaltenen 
Strafarten darf erkannt werden Einf.=Ges. §. 6. 
Gründe, welche die Strafe ausschließen oder mildern §§. 51 ff. An= 
rechnung der Untersuchungshaft auf die erkannte Strafe §. 60. Zusam= 
mentreffen mehrerer Strafen §§. 73—79. Verjährung erkannter Strafen 
§§. 70—72. Widerrechtliche Vollstreckung einer Strafe §§. 345. 346. 
s. auch Todesstrafe , Freiheitsstrafen, Geldstrafe. 
Strafgesetze, Anwendung derselben auf alle im Bundesgebiete begangene straf= 
bare Handlungen §. 3 ; desgl. auf Militairpersonen §. 10. Anwendung 
des milderen Strafgesetzes §. 2. Die besonderen Strafgesetze über Preß= 
polizei=, Post=, Steuer=, Zoll= und Jagd=Vergehen 2c. bleiben in Kraft 
Einf.=Ges. §. 3. 
Strafsache, s. Untersuchungssachen. 
Strandung, vorsätzliche Strandung eines Schiffes §§. 323. 325. 326. Einf.= 
Ges. §. 4 ; insbesondere eines versicherten Schiffes in betrügerischer Ab= 
sicht §. 265. Strandung eines Schiffes in Folge unrichtiger Feuer= 
zeichen 2c. §§. 322. 325. 326. 
Straße , Diebstahl an Reisegepäck und Transportsachen auf einer Straße 
§. 243. Nr. 5. Raub auf einer Straße §. 250. Nr. 5. Zerstörung 
einer Straße §. 305. Uebertretungen gegen die Sicherheit, Reinlichkeit 
und den Verkehr auf den Straßen §. 366. Nr. 2—5. 8—10. §. 367. 
Nr. 12. 14. 
Straßenraub, §. 250. Nr. 3.  
Ströme, Störung des Fahrwassers §§. 321. 325. 326. s. auch Wasserstraße.