Hersogtum Braunschweig.
Landesfarben: Lichtblau-Gelb, (Tafel XX, 12.)
Kokarde: Lichtblau (innen) -Gold (aussen). (Tafel XXI, M.)
Die Landesfarben sind von den Tinkturen der Löwen in
den Wappen von Lüneburg und Braunschweig abzuleiten und
wurden von jeher so geführt. Der Braunschweigische Anzeiger
von 1748 erzählt, dass die Braunschweigische Hoffarbe allezeit
gelb und blau gewesen sei. Bis zum Jahre 1806 wurden auch
die Feldzeichen des Militärs so geführt; von 1814—1830 waren
sie dagegen blau-weiss, seit 1830 aber wieder blau-gelb.
Hersogtum Sachsen-Meiningen und Herzogtum Sachsen-
Coburg und Gotha führen dieselben Landesfarben und dieselbe
Kokarde.
Landesfarben: Grün-Weiss. (Tafel XX, 11.)
Kokarden: Grün-Silber-Grün. (Tafel XXI, L.)
Hersogtum Sachsen- Altenburg.
Landesfarben: Weiss-Grün. (Tafel XIX, 4.)
Kokarde: Grün-Silber-Grün. (Tafel XXI, L.)
Von den sächsischen Herzogtümern wurden 1822 die im
Jahre 1815 für das Königreich Sachsen geschaffenen neuen
Landesfarben ebenfalls angenommen, nur die Stellung verändert,
welche Aenderung sich bei Altenburg auf die Kokarde beschränkte.
Hersogtum Anhalt.
Landesfarben: Rot-Grün-Weiss. (Tafel XX, 13.)
Kokarde: Grün. (Tafel XXI, N.)
Den sächsischen Farben wurde noch das Rot des branden-
burgischen Adlers aus dem Wappenschilde angeschlossen.
Fürstentum Schwarsburg-Sondershausen.
Landesfarben: Blau-Weiss. (Tafel XX, 15.)
Kokarde: Silber-Blau-Silber. (Tafel XXI, P.)
Fürstentum Schwarsburg-Rudolstadt.
Landesfarben: Blau-Weiss. (Tafel XX, ı<.)
Kokarde: Blau-Silber-Blau. (Tafel XXU, R.)
Die alten Hausfarben der Schwarzburgischen Fürsten sind
dem goldenen Löwen im blauen Felde entsprechend, blau und
gelb. Seit dem Jahre 1801 wird fast ohne Unterbrechung in
der Landesflagge Gelb durch Weiss ersetzt. Nach einer Ver-
einbarung vom Jahre 1866 führen beide Sjaaten die Landes-
farben Blau über Weiss, und unterscheiden sich nur durch die
Kokarden. Die Zusammenstellung von Blau und Weiss dürfte
vielleicht von den Farben der beiden aufgelegten Schilde, Schwarz-
burg und Klettenberg, im grossen Staatswappen, abzuleiten sein.
Fürstentum Wealdeck-P’yrmont,
Fürstentum Reuss dä. L. und
Fürstentum Reuss j. L.
führen dieselben Landesfarben und dieselben Kokarden.
Landesfarben: Schwarz-Rot-Gelb. (Tafel XX, 14.)
Kokarden: Schwarz(innen)-Roth-Gold (aussen). (Taf.XX1,O.)
Die Landesfarben entsprechen den betreffenden Wappen-
bildern dieser Staaten.
Die alten Reussischen Farben waren Schwarz-Gelb; die
Siegelschnüre der Urkunden, die Banner der Leibwache Hein-
richs Posthumus (Anfang des XVII Jahrhunderts) u s. w. trugen
schwarz-gelbe Farbe. Erst als die Fürsten Reuss dem Rhein-
bund (1806) beitraten, machte sich ein Rot bemerkbar, und zwar
in den Schnüren des Militärs. Die Reussischen Truppen des
Rheinbundkontingents für den Krieg in Spanien trugen schwarz-
gold-rote Kokarden. Seit dem Jahre 1820 werden auch die
Siegelschnüre der Urkunden so gefärbt, und zwar Schwarz-
Rot-Gelb. Die alte Landesfarbe hat sich nur mehr in den Stadt-
{farben der beiden Städte Gera und Schleiz erhalten.
Fürstentum Schaumburg-Lippe.
Landesfarben: Weiss-Rot-Blau. (Tafel XX, 16.)
Kokarde: Silber (aussen) -Rot-Blau (innen). (Tafel XXI, S.)
Fürstentum Lippe.
Landesfarben: Gelb-Rot. (Tafel XXI, 17.)
Kokarde: Gold (aussen) -Rot(innen). (Tafel AXI, T.)
Die Landesfarben sind der Lippeschen Rose entnommen.
Freie und Hansestadt Lübeck.
Landesfarben: Weiss-Rot. (Tafel XXI, 18.)
Kokarde: Silber (aussen) -Rot (innen). (Tafel XXI, U.)
Die Farben Lübecks sind sehr alt; die Doppelzahl der
Farben bereits auf dem Flüger oder Flügel seiner Schiffe in den
ältesten Stadtsiegeln zu bemerken.
Freie Hansestadt Bremen.
Die Landesfarben sind Rot und Weiss, doch werden die-
selben, einfach untereinander gestellt, selten gebraucht, weil
stets die eigentliche Landesflagge (siehe diese), mit oder ohne
Wappen zur Verwendung kommt.
Die Kokarde gleicht der Kokarde von Lübeck.
Freie und Hansestadt Hamburg.
Auch hier kommt stets die Landesflagge zur Anwendung.
Kokarde: Silber mit rotem Kreuz. (Tafel XXI, V.)
Die hamburgische Kokarde mit dem sogenannten »Hanseaten-
kreuz« verdankt ihre Entstehung dem Jahre 1813, als im März
dieses Jahres aus den Kontingenten der Hansestädte eine eigene
Legion gebildet wurde. Als Abzeichen wählte man ein rotes
Kreuz, ähnlich dem weissen Kreuze der preussischen Landwehr.
Das hanseatische Kreuz steht in gar keinem Bezuge zur alten
Hansa, sondern war eine vollkommene Neubildung des XIX. Jahr-
hunderts.
Die Preussischen Provinzen.
Die Farben der Preussischen Provinzen sind durch Allerh.
Ordres vom 22. Oktober 1882, 28. April 1884 und 3. Juni 1892
bestimmt worden.
Ostpreussen (1882): Schwarz-Weiss. (Tafel XIX, 2.)
Ostpreussen führt wie das Wappen so auch die Farben
mit Preussen gleich.
Westpreussen (1882): Schwarz-Weiss-Schwarz. (Taf. XX]; ı 9.)
Brandenburg (1883): Rot-Weiss. (Tafel XIX, 7.)
Stadtkreis Berlin: Schwarz-Rot-Weiss. (Tafel XXI, 20.)
Nach einem Beschluss der Stadtverordneten vom 19. De-
zember 1861.
Pommern (1382): Blau-Weiss. (Tafel XX, 15.)
Diese Farben stehen in keiner Beziehung zu den Farben
des Wappens, sondern sind die Rock- und Kragenfarben der
pommerschen Landstände von 1802 und der Landwehr von 1813.
Bei der Bestattung Herzogs Bogislaws XIV. (1654) waren für
Vorpommern Weiss-Rot, für Hinterpommern Gelb-Rot als Landes-
farben angenommen worden.
Posen (seit 9. November 1896) Weiss-Schwarz-Weiss.
Früher (seit Oktober 1882) Rot-Weiss, welche Farben aber
aus politischen Gründen 1896 aufgegeben wurden, leider erst
nach Fertigstellung unserer Tafeln, so dass die neuen Landes-
farben in dieselben nicht mehr aufgenommen werden konnten.
Der Ritter im grösseren Wappen der Provinz trägt jetzt, der
Neuerung entsprechend, weiss-schwarze, und nicht rot-weisse
Helmfedern, wie S. 15 angegeben wurde.