Full text: König Albert von Sachsen. Ein Lebensbild.

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schönen Gedanken eingegeben, die alten Krieger, die den 
äußeren Feind mit lautem Hurra in die Flucht geschlagen 
hatten, nun auch zu dem stillen Kampfe für innere Ordnung 
und inneren Frieden gegen die neuen Dämonen des Hasses 
in Pflicht zu nehmen. Noch als Kronprinz übernahm er 
am 13. Juli 1873 das Protektorat über Sachsens Militär- 
vereinsbund, der sich infolge seines Aufrufs gebildet und 
mit einer Organisation versehen hatte. Es ist seither keine 
Jahresgeneralversammlung des Bundes abgehalten worden, 
dem seit dem 29. Juli 1893 die amtliche Bezeichnung 
Königlich sächsischer Militär-Vereinsbund verliehen worden 
ist, ohne daß nicht König Albert entweder persönlich oder 
wenigstens durch Stellvertretung seine herzliche Anteilnahme 
an den vielfachen sozialen wie politischen Zielen des Vereins 
bewiesen hätte. 
Für die Landesgesetzgebung unter König Albert trat 
auch die Gesetzgebung des Reiches maßgebend in Wirksam- 
keit; natürlich soll hier nur das Wesentlichste erwähnt werden. 
In erster Linie gehört hierher das Reichsmünzgesetz von 1873, 
das Gesetz über die Oberaufsicht des Staates über die katho- 
lische Kirche und die Civilstandsgesetzgebung von 1875. 
Dann hatte der Landtag von 1877 mit den zur Ausführung 
der Reichsjustizgesetze notwendigen landesgesetzlichen Maß- 
regeln zu thun. Mit dem 1. Oktober 1879 trat für Sachsen 
die neue Ordnung in Kraft, nach der das Land 1 Ober- 
landesgericht, 7 Landgerichte und 105 Amtzsgerichte erhielt. 
Als Sitz des Reichsgerichts wurde bekanntlich Leipzig be- 
stimmt, wo schon das Reichsoberhandelsgericht seine Stätte 
gehabt hatte. Zu der Grundsteinlegung des für den obersten 
Gerichtshof des Reiches bestimmten Gebäudes erschienen ver- 
eint Kaiser Wilhelm und König Albert am 31. Oktober 1888 
zu Leipzig und beide wohnten dann auch der Einweihung 
dieses monumentalen Neubaus am 26. Oktober 1895 bei. 
Natürlich haben auch die Gesetze über die gemeingefährlichen 
Bestrebungen der Sozialdemokratie und die Arbeiterschutz- 
und Unterstützungsgesetze nicht verfehlt, in einem solchen 
Industriestaate wie Sachsen von tiefgreifender Wirkung zu sein. 
Freud und Leid haben in den Jahren, daß unser ge- 
liebter König den Thron seiner Bäter bestiegen hat, im
	        
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