Full text: König Albert von Sachsen. Ein Lebensbild.

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das kleine Gartenpalais in der Ostraallee, das einst sein 
Großvater Prinz Max inne gehabt hatte. 
Für seine militärische Stellung brachte der Thronwechsel 
dem Kronprinzen keine Anderung. Er fuhr fort, die Aus- 
bildung der ihm anvertrauten Infanterie mit Gewissen- 
haftigkeit und Aufmerksamkeit zu leiten und durch größere 
Ubungen zu fördern. Erwähnt sei hier die Zusammenziehung 
sämtlicher Truppen im Herbste 1857 auf Befehl des Königs 
in der Nähe von Dresden bei dem aus dem zweiten 
schlesischen Kriege bekannten Kesselsdorf. Hier erschien der 
Kaiser Franz Josef zum Besuche, mit dessen Bruder Karl 
Ludwig sich im Herbste 1856 eine Schwester des Kronprinzen, 
die Prinzessin Margarethe, verheiratet hatte; unmittelbar 
darauf war auch eine zweite Schwester, die Prinzessin Anna, 
mit einem Sprossen des Habsburgischen Hauses, mit dem 
Erbgroßherzog Ferdinand von Toskana, vermählt worden. 
An den erwähnten Herbstübungen sollte auch Prinz Wilhelm 
von Preußen, der nachmalige König, teilnehmen. Er wurde 
aber durch eine Reise nach Baden daran verhindert, wohin 
ihn König Friedrich Wilhelm IV. zu einer Begegnung mit 
dem Kaiser Napoleon III. sandte. Er schrieb von Frankfurt 
aus am 24. September 1857 die merkwürdigen Worte: 
„So interessant mir diese Sendung natürlich auch ist, so 
beraubt sie mich eines anderen interessanten Schauspiels, 
das ich vor allem gern gesehen hätte, nämlich den Ausbildungs- 
grad Deiner Armee kennen zu lernen, die, wer weiß, 
nach welcher Front dereinst gebraucht werden 
wird.“ — Nach Beendigung der Manöver und nachdem er 
am 3. Oktober der Feier des Tages in Potsdam mit bei- 
gewohnt hatte, an dem Friedrich Wilhelm IV. vor 50 Jahren 
in das 1. Garderegiment zu Fuß eingetreten war, wurde 
Kronprinz Albert zum General der Infanterie am 15. Oktör. 
1857 ernannt. . 
Aber auch an der bürgerlichen Verwaltung Sachsens 
nahm Kronprinz Albert teil. Er trat als Präsident an die 
Spitze des durch König Johann unterm 29. Mai 1855 
umgestalteten Staatsrates, der außer ihm aus den vom 
König für den Beisitz bestimmten volljährigen Prinzen, den 
Ministern und einigen andern vom König zu ernennenden
	        
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