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in ihrem Sprengel abgehaltenen Gerichte sein sollten. Auch hatten
die meisten Verwaltungsbeamten des Markgrafen Gerichtsbarkeit im
Umfange ihrer Befugnisse, so der Burggraf von Meißen für die
Sprengel von Meißen und Großenhain. Daneben erscheint auch eine
auf besonderen Verträgen mit dem Landesfürsten beruhende patri-
moniale Gerichtsbarkeit der Grundherren und eine allgemach sich aus-
gestaltende eigene Gerichtsbarkeit in den allgemein aufblühenden Städten.
— Der Rechtsprechung lag, wie schon erwähnt wurde, das von Eike
von Repgow im Sachsenspiegel zusammengefaßte sächsische Landrecht
zu Grunde. Doch fing gegen Ende des 13. Jahrhunderts auch
das römische Recht und das kanonische an, sich Eingang zu ver-
schaffen. Zu den Zeiten Albrechts des Entarteten wird der auf den
Universitäten von Paris, Padua und Bologna und zu Rom ge-
bildete Magister Heinrich, Burggraf zu Kirchberg, als bedeutender
Dekretalist und Kenner des römischen Rechtes gefeiert. Jedenfalls
aber trat die maßgebende Bedeutung des römischen Rechtes erst später
an den Tag. Das allgemeine sächsische Landrecht entsprach noch völlig
dem Bedürfnisse und wurde im einzelnen durch die Weistümer der
Schöppenstühle zu Halle und Magdeburg ergänzt. Im meißnischen
Gebiete entwickelte sich allmählich der Schöppenstuhl der Burggrafen
von Dohna zu weiter reichendem Ansehen. Eine Bildung eigenen
Charakters erwuchs in Freiberg; eine Urkunde Heinrichs des Erlauchten
vom Jahre 1255 sichert den Bewohnern dieser Stadt ihre schon von
Dietrich dem Bedrängten erworbenen Rechte zu, wonach der Vogt mit
24 Geschworenen in Bergsachen Recht sprechen sollte, ohne daß diese
vor das Gericht des Markgrafen gezogen zu werden brauchten; eine
weitere Urkunde, die aus dem Jahre 1294 von Friedrich dem Frei-
digen stammt, läßt den markgräflichen Vogt ganz bei Seite und ver-
gönnt den 24 geschworenen Bürgern, des Markgrafen Recht zu rügen
und selbständig zu beschließen, was ihm, der Stadt und dem Berg-
werke nützlich wäre. Auf Grund solchen Vorrechtes hat sich dann der
weithin maßgebende Freiberger Schöppenstuhl gebildet.
Die Bedeutung der Ratgeben erhellt aus einigen bezeichnenden
Thatsachen. So veranlaßte Markgraf Friedrich von Landsberg im
September 1291 seine Ratgeben zur Bezahlung seiner Schulden. Da-
für verpfändete er ihnen die Stadt Pirna, die sie nach seinem Ab-