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bewirtet und hielten darnach ebenda mit dem „eingeladenen Frauen-
zimmer“ einen Tanz. Währenddessen ritt Landgraf Friedrich durch
die Stadt, nach Sitte der Zeit mit Pauken und Drommetenschall.
Das wurden die auf dem Rathause gewahr, an dem der Weg den
Landgrafen vorüberführte, und vor aller Gäste Augen und Ohren rief
ihm Graf Hermann von Weimar in gemütlichstem Tone zu: „Fritz,
woher und wohin?" Dies nahm der Landgraf mit Recht als einen
Schimpf auf, namentlich da es vor so vielen Zeugen geschehen war.
Er rief dem Übermütigen von unten zornig zu: „Wahrlich, lebe ich
nur noch kurze Zeit, so will ich wohl machen, daß Du mich Herr
heißest.“ Auch ward dem Landgrafen eine unehrerbietige Außerung
des Grafen Günther hinterbracht, der auf ihn zornig war, weil er
ihm den Besitz von Sangerhausen streitig machte: „um des Landgrafen
willen drehe er sich nicht um.“ So begann denn eine langjährige,
das Land verwüstende Fehde, die jedoch, zum Unterschied von mancher
anderen gleichzeitig geführten, höhere Ziele hatte und den Austrag
eines für längere Zeit nachwirkenden Prinzips zu stande brachte, daß
nämlich der Landgraf doch als Landesherr anzusehen sei und über die
anderen Herren Gewalt habe. Den Rüstungen der bedrohten Grafen
trat der Erzbischof von Mainz, Heinrich III, von Virneburg bei, dem
es endlich gelungen war, den allzu eifrigen Verweser seiner Diözese,
den Erzbischof Balduin von Trier, zu verdrängen, ferner auch die
Grasen von Hohnstein und die Reußen, die offenbar die Behand-
lung Heinrichs XII., des einstigen Vormundes Friedrichs, nicht ver-
gessen hatten. Die Erfurter aber hielten es diesmal mit dem Land-
grafen. Nachdem der Streit eine Weile gewütet, gelang es Kaiser
Ludwig, der ungern von den abscheulichen Verwüstungen des Krieges
Kundschaftserhalten — waren doch binnen kurzem zwölf Dorsschaften
in Asche gesunken und das Städtchen Wiehe gänzlich verwüstet
worden — zu Würzburg 1343 eine sogenannte ganze und völlige
Sühne zu vermitteln. Einige Streitpunkte entschied er selbst, für die
anderen sollten Friedrich und der von Mainz je einen Schiedsrichter
erwählen und über beiden sollte der Landgraf von Hessen Obmann
sein. Schließlich kam vom Kaiser und den Schiedsrichtern ein Spruch
heraus, daß der Landgraf und seine Diener einerseits und der Erz-
bischof und die Grafen anderseits sich gegenseitig die nötige Ehre