Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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eigenen Politik nachzusetzen. Mit seinem Tode starb auch diese Staatskunst 
aus. Wenzel entbehrte der nüchternen und kühl berechnenden Denkungs- 
art des Vaters, vor allem aber fehlte ihm dessen allumfassender Fleiß 
und die Liebe zu schöpferischem Thun. Für die Wettiner hatte der 
Tod Karls die Gefahr, von der planmäßig sich ausdehnenden Macht 
des Hauses Luxemnburg umklammert und erdrückt zu werden, im wesent 
lichen beseitigt. So meinten die wettinischen Brüder die Zeit gekommen, 
wo sie sich selbständiger stellen und eine gesonderte Verwaltung eintreten 
lassen könnten. Am 1. März 1379 ließen sie sich durch Wenzel alle 
früher erhaltenen Rechte und Besitzungen bestätigen und schlofsen dann 
unter Vermittelung des Burggrafsen von Nürnberg und ihres Bruders 
Ludwig am 5. Juli 1379 eine sogenannte „Orterung“, die vom nächsten 
Johannistage an auf zwei Jahre in Kraft bleiben sollte. Nur die 
Verwaltung mit der daraus hervorgehenden Nutzung wurde geteilt, 
höchste Gerichtsbarkeit, Ausschreibung von Steuern und Beden, Ber- 
äußerungen und Verleihungen, Kriegsankündigung, Münze blieben 
gemeinschaftlich. Die Schulden an die Juden wurden zu gleichen 
Teilen jedem einzelnen zugewiesen. Man machte die Landesteile, wie 
sie durch Lage und historische Entwickelung natürlich gegeben waren: 
Thüringen, Osterland und Meißen. Wilhelm als dem Jüngsten warde 
zunächst die Auswahl überlassen; er nahm Meißen, Friedrich darnach 
das Osterland und Balthasar Thüringen. Sobald aber nach Ablauf 
der vorgenannten zweijährigen Frist auch nur einer der Brüder die 
Wiedervereinigung beantrage, sollten die Länder wieder zusammengelegt 
werden. So gut dies gemeint war, würde es wohl schwerlich haben 
durchgeführt werden können. Uberdies aber trat durch den Tod 
Friedrichs eine völlige Anderung der Lage ein. Er hatte, obwohl er 
erst 51 Jahre alt war, sein Ende herannahen fühlen und sein Haus be- 
stellt; seiner Gattin Katharina von Henneberg setzte er die Pflegen Koburg 
und Weißenfels als Wittum aus und machte sie zur Vormünderin ihrer 
drei Kinder, Friedrichs, des nachmaligen Streitbaren, der am 11. April 
1370 geboren war, Wilhelms (geb. 1371) und Georgs (geb. 1380). Die 
beiden Alteren, Friedrich und Wilhelm — Georg war für solche Sache 
doch noch zu klein —, mußten in einer besonderen Urkunde vom 
21. April 1381 versprechen, „all ihr Lebtag bei ihrer Mutter Katharina 
zu bleiben und zu sein, solange sie lebe, und ihr ohne jcden Wider-
	        
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