Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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mit dem Papst Eugen, die ihn dann nach einem äußerst verschlungenen 
Intrigenspiel und nach gegenseitigem Markten und Feilschen schließlich 
doch im Februar 1448 völlig in dessen Lager oder vielmehr in das 
seines Nachfolgers Nikolaus V. führten. Die Kurfürsten erklärten ihrer- 
seits auf einem Frankfurter Tage im Juni 1445 nochmals die Ver- 
längerung ihrer Neutralität, zogen es aber dann doch vor, obgleich 
Eugen IV. mit unerhörter Kühnheit am 24. Januar 1445 durch Ent- 
setzung der Erzbischöfe von Köln und Trier, Dietrich von Mörs und 
Jakob von Sirck, in ihre Rechte eingegriffen hatte, mit dem Kaiser in 
einen Wettbewerb um Erlangung von Gnaden und Vorteilen beim Papste 
zu treten. Den Vorteil davon hatten aber schließlich nur letzterer und der 
Kaiser. Nach der Wiedereinsetzung des Kölners und des Trierers in 
ihre Amter ließen sich diese nebst Pfalz und Sachsen im Sommer 
1447 für die Anerkennung des römischen Stuhles gewinnen. Für 
Friedrich II. von Sachsen war dabei seine Stellung zu Frankreich 
maßgebend, dessen Unterstützung er in der luxemburgischen Frage 
begehrte; das Verlöbnis mit der Enkelin des Savoyers hatte sich 
mittlerweile auch zerschlagen. So konnte König Friedrich III. am 
21. August 1447 gebieten, Nikolaus V., den Nachfolger des am 
7. Februar 1447 verstorbenen Eugen, als wahren Papst anzuerkennen 
und jede Gemeinschaft mit dem Gegenpapste oder der baseler Ver- 
sammlung aufzugeben. Damit war dem Konzil der Todesstoß ge- 
geben; aber auch das Reformwerk war gescheitert und die entsprechen- 
den Forderungen der Fürsten blieben in dem sogenannten wiener 
Konkordate vom 17. Februar 1448 unberücksichtigt. Die Haltung 
Friedrichs von Sachsen hatte sich seit 1445 immer mehr der des 
Kaisers angeschlossen, weil er dessen Beistand in dem langjährigen 
Kampfe bedurfte, den er mit seinem Bruder Wilhelm auszufechten 
hatte und der die meißnisch-thüringischen Lande von 1446—1451 
verheerte. 
Den Anfang zu kommender Zwietracht hat wohl die thüringische 
Erbschaft gelegt. Wir wissen, daß im Jahre 1440 Friedrich der Fried- 
fertige von Thüringen mit Tode abging. Sein Erbe fiel an die 
meißnisch-sächsischen Wettiner. Noch 1440 kamen die Brüder Friedrich 
und Wilhelm in Leipzig zusammen, um sich über eine entsprechende 
Teilung der )Nachlassenschaft zu einigen. Man ging jedoch ohne Er-
	        
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