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mit dem Papst Eugen, die ihn dann nach einem äußerst verschlungenen
Intrigenspiel und nach gegenseitigem Markten und Feilschen schließlich
doch im Februar 1448 völlig in dessen Lager oder vielmehr in das
seines Nachfolgers Nikolaus V. führten. Die Kurfürsten erklärten ihrer-
seits auf einem Frankfurter Tage im Juni 1445 nochmals die Ver-
längerung ihrer Neutralität, zogen es aber dann doch vor, obgleich
Eugen IV. mit unerhörter Kühnheit am 24. Januar 1445 durch Ent-
setzung der Erzbischöfe von Köln und Trier, Dietrich von Mörs und
Jakob von Sirck, in ihre Rechte eingegriffen hatte, mit dem Kaiser in
einen Wettbewerb um Erlangung von Gnaden und Vorteilen beim Papste
zu treten. Den Vorteil davon hatten aber schließlich nur letzterer und der
Kaiser. Nach der Wiedereinsetzung des Kölners und des Trierers in
ihre Amter ließen sich diese nebst Pfalz und Sachsen im Sommer
1447 für die Anerkennung des römischen Stuhles gewinnen. Für
Friedrich II. von Sachsen war dabei seine Stellung zu Frankreich
maßgebend, dessen Unterstützung er in der luxemburgischen Frage
begehrte; das Verlöbnis mit der Enkelin des Savoyers hatte sich
mittlerweile auch zerschlagen. So konnte König Friedrich III. am
21. August 1447 gebieten, Nikolaus V., den Nachfolger des am
7. Februar 1447 verstorbenen Eugen, als wahren Papst anzuerkennen
und jede Gemeinschaft mit dem Gegenpapste oder der baseler Ver-
sammlung aufzugeben. Damit war dem Konzil der Todesstoß ge-
geben; aber auch das Reformwerk war gescheitert und die entsprechen-
den Forderungen der Fürsten blieben in dem sogenannten wiener
Konkordate vom 17. Februar 1448 unberücksichtigt. Die Haltung
Friedrichs von Sachsen hatte sich seit 1445 immer mehr der des
Kaisers angeschlossen, weil er dessen Beistand in dem langjährigen
Kampfe bedurfte, den er mit seinem Bruder Wilhelm auszufechten
hatte und der die meißnisch-thüringischen Lande von 1446—1451
verheerte.
Den Anfang zu kommender Zwietracht hat wohl die thüringische
Erbschaft gelegt. Wir wissen, daß im Jahre 1440 Friedrich der Fried-
fertige von Thüringen mit Tode abging. Sein Erbe fiel an die
meißnisch-sächsischen Wettiner. Noch 1440 kamen die Brüder Friedrich
und Wilhelm in Leipzig zusammen, um sich über eine entsprechende
Teilung der )Nachlassenschaft zu einigen. Man ging jedoch ohne Er-