Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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und zärtliche Mutter und auch als Landesfürstin wohl geeignet, ihrer 
Stellung gerecht zu werden; sie bot auf eigene Faust 1440 die Mann- 
schast Wittenbergs gegen Landfriedensbrecher auf, und ihres zum Frieden 
ratcaden Einflusses vor dem Ausbruche des Bruderkrieges und während 
dessen ist schon gedacht worden. Dafür stand sie auch bei Friedrich 
in hohen Ehren. Oft bediente er sich des Rates der klugen Frau 
und erteilte ihr 1463 ein Recht, das nach ihr nie wieder eine sächsische 
Fürstin besessen hat, zu Colditz auf ihren Namen eigene Münzen 
schlagen zu dürfen. Auch warf er ihr ein reiches Leibgedinge aus, 
Altenburg und die zugehörige Pflege, das Schloß zu Leipzig, Schloß 
und Stadt Liebenwerda und die Städte Colditz und Eilenburg. Sie 
überlebte ihren Gatten um mehr als 21 Jahre und hielt sich diese 
Zeit über meist zu Altenburg auf, wo sie, im Besitze landesfürstlicher 
Rechte, die Gerichtsbarkeit durch ein von ihr abhängiges Landgericht 
ausübte. Sie starb erst am 12. Februar 1486. 
Im Gegensatz dazu schlug Wilhelms Ehe unglücklich aus, und 
zwar, wie völlig ersichtlich, durch die Heftigkeit und Unbändigkeit seines 
Gemütes, Eigenschaften, die er ebenso wie ein gutes Teil trotzigen 
Eigensinns auch dem Bruder gegenüber oft genug an den Tag gelegt 
hat und am liebsten in kriegerischen Händeln austoben ließ. Sagte 
doch der Volksmund in Thüringen von ihm: „Wenn Herzog Wilhelm 
die Sporen anschnallt und über den Schloßhof von Weimar geht, so 
erklirrt ganz Thüringen davon."“ Ehe noch der Bruderkrieg dafür 
den Beweis lieferte, hatte Wilhelm in einer äußeren Angelegenheit 
Veranlassung, seinen kriegerischen Sinn zu bethätigen. Es hing dies 
mit seiner Verlobung zusammen, die im Jahre 1439 den damals 
Vierzehnjährigen mit der erst neunjährigen Anna, der Tochter des 
Kaisers Albrecht II., versprach. Sie erbte von ihrem im nämlichen 
Jahre verstorbenen Vater die Ansprüche auf Luxemburg und die Graf- 
schaft Chimay. Nach dem Willen Karls IV. sollte das Stammland 
der luxemburgischen Kaiser niemals von der Krone Böhmen entfremdet 
werden. Allein schon Wenzel verpfändete es 1388 an seinen Vetter 
Jobst von Mähren und dann im Einvernehmen mit diesem an den 
Herzog Ludwig von Orleans, dem Jobst auch die ihm anfänglich zu- 
siehende Statthalterschaft überließ. Dieser aber wurde am 23. November 
1407 zu Paris auf Anstiften Johanns des nerschrockenen. von Bur- 
Sturmhoefel. Geschichte der sächsischen Landc.
	        
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